Autofahrer floh bei Polizeikontrolle Rasante Verfolgungsjagd mit Unfällen durch Mönchengladbach

Mönchengladbach · In der Nacht waren vielen Anwohner in Mönchengladbach durch Knallgeräusche geweckt worden. Der Flüchtende verursachte mehrere Unfälle und fuhr mit viel zu hohem Tempo. Aber das waren noch lange nicht die einzigen Vergehen. Er hatte Gründe dafür.

 Ein Polizist hält eine Kelle in der Hand. (Symbolbild)

Ein Polizist hält eine Kelle in der Hand. (Symbolbild)

Foto: dpa/Sebastian Willnow

Eine Verfolgungsjagd in Pongs hat in der Nacht zum Donnerstag viele Anwohner aufgeschreckt. Einige waren durch Knallgeräusche geweckt worden und vermuteten schon, dass Schüsse gefallen seien. Doch wie die Polizei am Morgen berichtete, gab es keinen Waffeneinsatz, möglicherweise seien die Bürger von Unfallgeräuschen aufgeschreckt worden.

Nach der Schilderung der Polizei hatte sich in der Nacht Folgendes abgespielt: Polizisten war gegen 3.20 Uhr in Pongs ein nächtlich herumfahrendes Auto verdächtig vorgekommen. Als sie den Fahrer für eine allgemeine Verkehrskontrolle anhalten wollten und entsprechende Zeichen gaben, drückte dieser aufs Gas und fuhr davon. Während die Polizisten die Verfolgung aufnahmen, konnte ermittelt werden, dass die Kennzeichen an dem flüchtenden Fahrzeug gestohlen waren. Und das war nicht das einzige Vergehen. Bei der rasanten Fahrt durch Pongs beschädigte der 28-Jährige, der am Steuer des Fluchtautos saß, mehrere geparkte Fahrzeuge und fuhr mit viel zu hoher Geschwindigkeit über rote Ampeln.

Die Polizei konnte den Wagen schließlich stoppen. Dabei stieß das Fluchtfahrzeug gegen einen entgegenkommenden Streifenwagen und kam in einem Grünstreifen zum Stehen. Der Mann wurde festgenommen und dabei leicht verletzt.

Bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass nicht nur die Kennzeichen nach einem Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben waren. Das Fahrzeug war auch nicht zugelassen. Der 28-Jährige stand außerdem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ferner lag gegen ihn ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung von zwölf Monaten vor – wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann ist polizeibekannt, vorrangig wegen Eigentumsdelikten.

(gap)
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