Mönchengladbach Blaulicht ohne Genehmigung

Mönchengladbach · Ihre Dienstwagen haben Blaulicht und Martinshorn, aber einsetzen dürfen die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes diese Sondersignale seit Mai nicht mehr. Der Stadt fehlt die Genehmigung.

 Kurz vor Dienstbeginn im Jahr 2007 präsentierte sich der Kommmunale Ordnungs- und Servicedienst mit dem Oberbürgermeister, Dezernenten, Politikern und Blaulicht-Autos auf dem Rathausvorplatz.

Kurz vor Dienstbeginn im Jahr 2007 präsentierte sich der Kommmunale Ordnungs- und Servicedienst mit dem Oberbürgermeister, Dezernenten, Politikern und Blaulicht-Autos auf dem Rathausvorplatz.

Foto: Isabella Raupold

Seit zwei Jahren fahren die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungs- und Servicediensts (KOS) mit ihren silber-blauen Dienstwagen zu Einsätzen im ganzen Stadtgebiet. Das Blaulicht auf dem Dach der Autos wurde bisher zwar nur selten eingeschaltet, aber es kam vor: zum Beispiel im Winter, als ein riesiger Eiszapfen drohte, auf den Bürgersteig zu stürzen, oder nach einem Sturm, als sich ein Baugerüst gefährlich neigte.

"In den Fällen haben die KOS-Mitarbeiter den Gefahrenbereich mit Blaulicht gesichert, bis Polizei oder Feuerwehr eintrafen", sagt Stadtsprecher Walter Schröders. Doch damit ist jetzt erst einmal Schluss. Denn das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat im Mai in einem Musterverfahren entschieden: Die unmittelbare Gefahrenabwehr ist Sache der Polizei und nicht die anderer Behörden. Also dürfe der Ordnungsdienst auch nicht mit Blaulicht und Martinshorn fahren. Punkt.

Abmontieren oder nicht?

Seit 1. Juli 2007 achten zwölf KOS-Mitarbeiter in Wechselschichten darauf, dass in der Vitusstadt niemand achtlos Zigarettenkippen wegwirft, dass Hunde im Stadtgebiet angeleint bleiben und dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Knapp 500-mal rücken die Mitarbeiter pro Monat zu Einsätzen aus. Dass sie in die Außenbezirken mit Dienstwagen fahren, auf deren Dächern sich ein Blaulicht befindet, daran hatte sich bis jetzt niemand gestört. Doch nun gibt es das Urteil. Dem vorausgegangen war eine Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, die einen Antrag der Stadt Wuppertal abgelehnt hatte, die Fahrzeuge des Ordnungsdienstes mit Sondersignalen nachzurüsten.

Einen solchen Antrag hatte die Stadt Mönchengladbach offenbar nie gestellt. Es schaffte die Autos einfach so an, schließlich hatte Düsseldorf ja auch solche Autos für ihren Ordnungsdienst, und den gibt es bereits seit gut zehn Jahren. Allerderings: Die Landeshauptstadt, in der die Mönchengladbacher KOS-Mitarbeiter geschickt wurden, um von ihren Kollegen zu lernen, hatte sich für Blaulicht und Martinshorn vorher eine Sondergenehmigung eingeholt. Und weil die noch gültig ist, darf dort weiter mit Sondersignalen gefahren werden, während es in Mönchengladbach auf den Dienstautodächern dunkel bleibt.

Muss die Stadt jetzt die Blaulicht- und Lautsprecheranlagen (Kostenpunkt: je 2500 Euro) von ihren KOS-Einsatzwagen abmontieren? "Wir warten erst einmal ab", sagt Schröders. Denn die Stadt Wuppertal ist in Revision gegangen. Und nun muss das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. "Wir sind der Auffassung, dass die Sondersignale auf unseren Einsatzfahrzeugen mit dem Gesetz vereinbar sind", erklärt der Stadtsprecher. Und: "Wir gehen fest davon aus, dass auch das Oberverwaltungsgericht unsere Ansicht teilen wird."

(RP)
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