Mönchengladbach Bistum lädt Kirchenchor kurzfristig aus

Mönchengladbach · Am Freitag sollte der Vorstand des Kirchenchors Heilig Geist vor der Schiedsstelle des Bistums erscheinen. Thema sollte der Auflösungsbeschluss sein. Donnerstag wurde der Termin vom Bistum abgesagt – aus formalen Gründen.

Am Freitag sollte der Vorstand des Kirchenchors Heilig Geist vor der Schiedsstelle des Bistums erscheinen. Thema sollte der Auflösungsbeschluss sein. Donnerstag wurde der Termin vom Bistum abgesagt — aus formalen Gründen.

Der Termin ist im letzten Moment geplatzt. Am Freitag sollten Vertreter des Kirchenchores Cäcilia Heilig Geist Geistenbeck Gelegenheit bekommen, vor der Schiedsstelle des Bistums Aachen gegen die Anordnung ihrer Auflösung zu argumentieren. Dazu kam es nicht. "Wir haben gestern kurzfristig Bescheid bekommen, dass der Termin auf den Januar 2013 verschoben wurde", sagt der stellvertretende Vorsitzende des Chors, Wolfgang Schlößer.

Die Terminverschiebung sei aus formalen Gründen unumgänglich geworden, sagt Josef Heinrichs, beim Bischöflichen Generalvikariat zuständig für Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit. "Die Schiedsstelle besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern", erläutert er. Jede Partei müsse einen Beisitzer benennen. "Und das hat der Kirchenchor Heilig Geist nicht getan."

Dazu sei der Vorstand allerdings schriftlich in der Ladung zur mündlichen Verhandlung aufgefordert worden, sagt Herbert Dejosez von der Rechtsabteilung des Bistums. "Der Beisitzer darf nicht willkürlich ausgewählt werden", erläutert der Jurist. "Es gibt eine Liste von befähigten Beisitzern, aus denen der Chor einen hätte bestellen müssen." Da dies aber nicht geschehen sei, müsse jetzt die Schiedsstelle einen Beisitzer benennen. "Und das hat für den Termin, der eigentlich am Freitagnachmittag sein sollte, so schnell nicht geklappt."

Die Aussage aus dem Bistum weist Chorleiter Markus Schmitz entschieden zurück: "Wir haben aus der Liste des Bistums nicht nur einen Beisitzer, sondern auch einen Stellvertreter ausgewählt." Das tat er per Fax Anfang der Woche. Sein Fax-Protokoll bestätigte ihm die ordnungsgemäße Übermittlung. Zu seiner großen Verwunderung sei er Donnerstag vom Bistum wieder ausgeladen worden — auch per Fax. "Das Ganze ist so ärgerlich", sagt er. "Wir wissen bis heute nicht, was man uns eigentlich konkret vorwirft." Deshalb hatte sich der geschäftsführende Chor-Vorstand schriftlich ans Generalvikariat gewandt. "Wir wollten uns ja konkret auf den Schlichtungstermin vorbereiten." Eine Antwort sei bis heute nicht gekommen.

Nach jahrelangen Querelen zwischen dem Chor und den kirchlichen Gremien und vielen Schlichtungsversuchen hatten Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat beschlossen, wegen "unüberbrückbarer Differenzen" den Bischof um die Auflösung des Chores zu bitten. Ein entsprechender Antrag wurde von Pfarrer Jan Nienkerke auf den Weg gebracht. Schon vorher bestand für den Chor ein Auftrittsverbot in der Kirche. Das traf die Sänger und Sängerinnen unter Chorleiter Markus Schmitz besonders hart, weil die Gemeinschaft in diesem Jahr ihren 90. Geburtstag feiern wollte. Das taten sie auch kürzlich mit einem Jubiläumskonzert — in der Geistenbecker Turnhalle.

Gegen den Auflösungsbeschluss des Bistums, der dem Chorleiter im Oktober per Einschreiben zugestellt worden war, hatte der Chorvorstand Einspruch eingelegt. Ob jetzt der Auflösungstermin wegen des Widerspruchs verschoben wird, kann Herbert Dejosez nicht sagen. Markus Schmitz und Wolfgang Schlößer gehen davon aus, dass der Termin nicht eingehalten werden wird. "Sonst würde ja die Verhandlung im Januar vor der Schiedsstelle keinen Sinn machen", sagt er.

(RP/ac/jco)
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