Mönchengladbach Bierdieb muss für zwei Jahre in Haft

Mönchengladbach · Zeugin beobachtete einen Dieb, als er Bierkästen über den Jägerzaun hob.

Wohnungseinbruch, Betrug, gewerbsmäßigen Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis warf der Staatsanwalt dem Angeklagten (25) vor. Gestern erhielt der Mönchengladbacher dafür das Urteil: zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Der Angeklagte, den die Wachtmeister aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht hatten, gab die Straftaten sofort zu. Er sei spielsüchtig. Unter Suchtdruck sei er zwischen August 2015 und Oktober 2016 wieder einmal als Dieb und als Betrüger aufgefallen.

So erinnerte sich eine 70-jährige Rentnerin, wie sie den Angeklagten am 26. August 2015 an der Watelerstraße beobachtet hat, als sie im Garten arbeitete. "Der junge Mann fiel mir auf, als er etwa eine Stunde lang hin und her lief, als warte er auf jemanden", so die Zeugin. Dann habe sich der junge Mann drei Bierkästen vom Gelände des Vereinshauses geschnappt, sie über den Jägerzaun gehoben und unter dem Carport abgestellt. Die Zeugin fotografierte den Täter und fragte ihn, was ihm einfiele. "Ich arbeite hier", antwortete der 25-Jährige ungerührt. Doch die 70-Jährige ließ sich nicht beirren. Sie holte ihren Ehemann. Die beiden riefen die Polizei.

Dass er auch nicht davor zurückgeschreckt war, in die Wohnung seines Bruders einzubrechen, 500 Euro und dessen Auto zu stehlen, gestand der spielsüchtige Einbrecher ebenfalls ein. Das Auto habe er später wieder abgestellt. Den gewerbsmäßigen Betrug beging der Mönchengladbacher, als er Sozialhilfe bezog, obwohl er damals für eine Zeitfirma arbeitete. "Das habe ich alles nur gemacht, weil ich bereits als 16-Jähriger gespielt habe", beteuerte der Vater von drei kleinen Kindern. So sei er sofort nach dem Wohnungseinbruch bei dem Bruder losgezogen und habe 15 Euro von der Diebesbeute genommen und in den Spielautomaten geworfen, ohne Erfolg.

Am Ende forderte der Staatsanwalt für den Mönchengladbacher eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Eine Bewährungsstrafe sei für den 25-jährigen Bewährungsversager nicht möglich. Außerdem enthalte dessen Vorstrafenregister neun Eintragungen. Am Ende entschuldigte sich der spielsüchtige Dieb und erklärte: "Es tut mir alles so leid." Doch das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung.

(RP)
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