Mönchengladbach Bewährungsstrafe für Pier gefordert

Im Prozess um den Tod einer Patientin in einer Klinik in Wegberg hat die Staatsanwaltschaft gegen den früheren Chefarzt Arnold Pier eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Die Frau sei operiert worden, obwohl es nicht erforderlich gewesen sei. Zudem sei ohne Einwilligung der Patientin Zitronensaft anstelle teurer steriler Lösungen zur Wundbehandlung eingesetzt worden. Damit habe er sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Der ehemalige Chefarzt hatte die Klinik in Wegberg Anfang 2006 übernommen und danach laut Anklage einem strikten Sparkurs unterworfen. Auf seine Anweisung hin soll bei der Gabe von Blutkonserven und teuren Medikamenten gespart worden sein.

Mit den Tränen kämpfend erklärte der frühere Klinikleiter am Donnerstag, dass der Prozess ein große seelische Belastung für ihn darstelle. So habe er die Geburt seiner Tochter aus zweiter Ehe nicht miterleben können, da er zu diesem Zeitpunkt in Haft gesessen habe. Das Krankenhaus habe er zum Nennwert von 26.000 Euro wieder veräußert. "Meine wirtschaftliche Existenz ist zerstört", sagte P. Er verfüge über keine laufenden Einnahmen mehr.

Einsatz von Zitronensaft verteidigt

Zuvor hatte der Arzt den Einsatz von Zitronensaft anstelle teurer steriler Lösungen zur Wundbehandlung nochmals verteidigt. Arnold P. sei von der keimtötenden und wundheilenden Wirkung überzeugt gewesen, hieß es in einer verlesenen Erklärung der Verteidigung. Der Zitronensaft sei von dem 53-Jährigen nur in wenigen Fällen und als letztes Mittel bei schwerwiegenden Wundheilungsstörungen angewendet worden.

Zudem sei frisch gepresster Zitronensaft in der Herstellung teurer als herkömmliche Mittel zur Desinfektion. Im Fall einer Patientin habe der Saft positive Wirkungen gezeigt, da die Wunde nach der Operation habe verschlossen werden können.

(apd/tme)
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