Mönchengladbach Bewährung für Heroinschmuggler

Mönchengladbach · Wie die klassischen Junkies sahen die beiden Männer auf der Anklagebank nicht aus. Gleichwohl waren sie am 12. Juni vergangenen Jahres an einem ehemaligen Grenzübergang in Rothenbach von Polizeibeamten geschnappt worden. Im Fahrzeug der Mönchengladbacher hatten die Drogenfahnder Heroin gefunden. Deshalb mussten sich die 24 und 25 Jahre alten Freunde gestern wegen illegaler Drogeneinfuhr vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht verantworten.

Die Angeklagten, die vor ein paar Jahren mit ihren Familien aus Russland in die Bundesrepublik gekommen waren, gaben ohne zu zögern zu: "Was in der Anklageschrift steht, stimmt alles." In einer Clique hatten sie Heroin ausprobiert und Geschmack daran gefunden, ohne süchtig zu werden. Sie baten einen Kumpel, Kontakt zum niederländischen Lieferanten herzustellen und fuhren am Tattag zu dritt nach Roermond. Die Gladbacher kauften 26 Gramm Heroin, dass sie später teilen wollten. Der Kontakthersteller hatte sich 16 Gramm Heroin beschafft, als das Trio schließlich an der Grenze auffiel. Der Dritte ist bereits verurteilt worden und war als süchtiger Wiederholungstäter bereits zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Sinngemäß beteuerten die beiden Männer auf der Anklagebank: "Seitdem haben wir nichts mehr mit Rauschgift zu tun." Der 25-Jährige betreibt eine Abbruchfirma und wird bald zum zweiten Mal Vater. Der ein Jahr jüngere Angeklagte verwies auf einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma. Mit Drogenkriminalität waren beide bisher noch nie aufgefallen. Deshalb endete das Verfahren für die Drogenschmuggler am Ende noch glimpflich. Wegen verbotener Einfuhr von "Heroin in nicht geringer Menge" verurteilte das Schöffengericht die Angeklagten jeweils zur zweijährigen Mindestfreiheitsstrafe mit Bewährung. Allerdings müssen sie eine Geldbuße von 600 Euro an die Drogenberatung zahlen.

(RP)
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