Mönchengladbach Bewährung für Haschisch-Gärtnerin

Mönchengladbach · Dass beim Anbau von drei Haschisch-Büschen bereits eine einjährige Freiheitsstrafe droht, musste jetzt eine 38-jährige Angeklagte vor dem Mönchengladbacher Amts-Gericht erfahren. Bereitwillig schilderte die Mönchengladbacherin einen nicht alltäglichen Lebenslauf. Die ehemalige Justizvollzugsangestellte hatte jahrelang als Heilerziehungspflegerin gearbeitet. Nach 20 Jahren Nachtdienst, Alkoholabhängigkeit und schweren Depressionen lebt die 38-Jährige inzwischen als Rentenempfängerin.

Die Staatsanwältin warf der Angeklagten verbotenen Drogenbesitz vor. Im Oktober vergangenen Jahres waren in ihrem Garten an der Wateler Straße zwei große Marihuana-Büsche in voller Blüte und in einer Ecke eine dritte kleinere Pflanze entdeckt worden. Insgesamt 1,5 Kilogramm Pflanzenmaterial waren damals gefunden worden. In der Wohnung der Rentnerin waren die Blüten zum Trocknen aufgehängt. Mit dem Cannabis-Konsum habe sie ihre Depressionen bekämpft, gab die Frau ohne Weiteres vor dem Amtsgericht zu. "Insgesamt fünf Körner habe ich mir im Internet für die Pflanzen bestellt", erklärte die Angeklagte gestern mit hochrotem Kopf.

"Meine Mandantin ist ein Opfer ihrer Suchtkrankheit und keine Täterin. Sie hatte keinen Profit", setzte sich der Verteidiger für die Angeklagte ein.

Das Gericht verurteilte die Mönchengladbacherin, deren Vorstrafenregister nur leere Blätter und keine Eintragung enthält, am Ende zu der Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Allerdings muss die 38-Jährige die Freiheitsstrafe nicht verbüßen. Das Gericht setzte sie zur Bewährung aus.

(RP)
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