Mönchengladbach Betrug nicht zu beweisen: Freispruch für Angeklagten

Mönchengladbach · Der 53-jährige Viersener musste vor dem Schöffengericht auf einer Anklagebank Platz nehmen. Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten Betrug und Untreue vor. Der Geschäftsführer einer in Gladbach angesiedelten GmbH, die Termingeschäfte durchführte, soll im Frühjahr 2012 zwei Rechtsanwälte und einen Bankkaufmann hereingelegt haben. Er habe den Männern versprochen, eine neue Gesellschaft zu gründen, die sich mit Kommissionsgeschäften befassen sollte. Die drei Männer, die sich an der neuen Gesellschaft beteiligen wollten, übergaben dem Angeklagten im März 2012 insgesamt 85.000 Euro in drei Kuverts in bar. Doch das Geschäftsmodell funktionierte offensichtlich nicht. Die Gelder waren am Ende aufgebraucht. Der 53-Jährige war nicht in der Lage, die Gelder zurückzuzahlen. Die Männer zeigten den Angeklagten an.

Die Staatsanwältin warf ihm nicht nur Betrug, sondern auch Untreue vor. Der Angeklagte hatte keine neue Gesellschaft gegründet, sondern mit seiner bereits vorhandenen GmbH versucht, die Geschäfte in Gang zu setzen. Laut Anklage hatte er damit Geschäftsaktivitäten vorgetäuscht. Der Angeklagte verfolgte den Prozess schweigend. Dagegen schilderten der Bankkaufmann (61) und der Rechtsanwalt (50), wie sie damals dem Angeklagten voll vertraut hatten und jeder im Kuvert jeweils 35.000 Euro in bar übergeben hatten. Der Richter staunte: "Sie haben das Geld einfach so ohne Quittung und ohne Vertrag übergeben?" Darauf reagierte der 50-jährige Krefelder: "Darauf bin ich nicht stolz. Aber wir hatten schließlich damals einen Berufskollegen, einen Rechtsanwalt aus Düsseldorf dabei. Der hatte uns den Angeklagten als völlig korrekt geschildert." Der 42-Jährige hatte 15.000 Euro in bar übergeben. Er bestätigte anschließend, dass die Geldübergabe ohne schriftliche Verträge in freundschaftlicher Atmosphäre stattgefunden habe. Und ihnen sei es nicht so wichtig gewesen, ob die erhofften Geschäfte mit der alten oder einer neuen Gesellschaft zustande gekommen wären.

Die Staatsanwältin hatte für den Angeklagten wegen Betruges eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert. Doch das Gericht sprach den Angeklagten frei. Mit Unterlagen vom Steuerberater habe er beweisen können, dass er mit der vorhandenen GmbH tatsächlich Geschäfte getätigt hatte, aber am Ende ohne finanziellen Erfolg.

(RP)
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