Mönchengladbach Betrug mit Rauchmeldern – Prozess eingestellt

Mönchengladbach · Der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts um Rauchmelder-Plagiate aus China endete gestern, noch ehe er richtig angefangen hatte.

Der Mönchengladbacher (46) und der 56-Jährige aus Osterholz-Scharmbeck, angeklagt unter anderem wegen gemeinschaftlichen Betruges und Verstoßes gegen das Markengesetz, hatten kaum neben ihren Anwälten Platz genommen, als der Kammervorsitzende Lothar Beckers bereits die vorläufige Verfahrenseinstellung verkündete.

Erstaunlich, denn die Staatsanwaltschaft wirft den zwei Geschäftsführern von Ex-und Importfirmen vor, in der Zeit von Januar 2004 bis August 2005 in China gefälschte Rauchmelder in die Bundesrepublik importiert und hier über Baumärkte und Discounter vertrieben zu haben. Insgesamt 32 Zeugen hatte die 8. Strafkammer geladen. Aber ausgerechnet die Vertreter des Hongkonger Unternehmens, die den Angeklagten aus Osterholz-Scharmbeck mit ihren Originalrauchmeldern mit echten Sicherheitssiegeln beliefert hatten, waren trotz mehrfacher Zeugenladung dem Prozess vor dem Mönchengladbacher Landgericht ferngeblieben.

Auf deren Anzeigen beruhe das gesamte Strafverfahren, erklärte gestern die Staatsanwältin Guddat. Die Wirtschaftsstrafkammer könne nicht auf die Aussagen der Zeugen aus Hongkong verzichten. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft die vorläufige Einstellung gefordert. Allerdings müssen die beiden Angeklagten in den nächsten sechs Monaten 5000 Euro an die Staatskasse zahlen. Damit waren die Geschäftsführer sofort einverstanden.

Für die Angeklagten sei die Verfahrenseinstellung keineswegs einem Schuldeingeständnis gleichzusetzen, so die Erklärung der Verteidiger. Dennoch soll laut Anklage der 46-Jährige 2004 eine chinesische Firma mit der Herstellung von Rauchmeldern beauftragt haben, die dem echten Produkt täuschend ähnlich gewesen sein sollen. Danach soll der Mönchengladbacher für die Herstellung und Einfuhr der Plagiate zuständig gewesen sein. Der 56-Jährige habe Zertifikate über Produkteigenschaften besorgt, die tatsächlich für die gefälschten Rauchmelder nicht vorhanden waren, lautet der Anklagevorwurf.

(RP/rl)
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