Mönchengladbach Betrügerisches Pärchen muss ins Gefängnis

Mönchengladbach · Zwischen seinen Anwälten sitzt das Pärchen aus Mönchengladbach eng nebeneinander. Kein Wunder. Schließlich haben der 28-jährige Angeklagte und seine 27 Jahre alte Partnerin auch die zahlreichen Betrügereien, die ihnen der Staatsanwalt vorwirft, gemeinschaftlich begangen.

Vor dem Schöffengericht gaben die beiden Angeklagten gestern ohne zu zögern zu, zwischen April und August 2014 gemeinsam bei verschiedenen Internetanbietern Eintrittskarten und Gutscheine für Veranstaltungen bestellt zu haben, um sie weiter zu verkaufen. Dabei gaben sie ihre Adressen, aber veränderte Namen an. Laut Anklage hat das Pärchen damals einen Schaden von fast 10 000 Euro verursacht. Sie haben damit ihren Lebensunterhalt finanziert. Das nennt der Gesetzgeber gewerbsmäßigen Betrug und bestraft solche Taten mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Angeklagten zeigten sich nicht nur geständig. "Wir haben auch einen Teil des Schadens inzwischen wieder gut gemacht", verteidigten sie sich. Damit endeten allerdings die positiven Anmerkungen. Die beiden Mönchengladbacher haben weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung. Der 28-Jährige, Vater von zwei Kindern, lebt mit seiner Partnerin von einem Nebenjob und Hartz IV.

Nachdem die Richterin die Strafregister der beiden verlesen hat, ist klar, dass die Betrüger nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank sitzen. Von beiden werden im Gerichtssaal jeweils zehn Vorstrafen bekannt. Der 28-Jährige hat auch bereits eine Haftstrafe verbüßt. Diese Strafe durfte er zunächst im offenen Vollzug absitzen. Kleinlaut gab er gestern zu, dass er damals auch aus der Gefängniszelle Internetbetrügereien begangen habe.

Am Ende verurteilte das Schöffengericht das Gladbacher Pärchen wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges in 34 Fällen, davon in 18 Versuchen und gemeinschaftlichen Computerbetruges in 18 Fällen. Der Mann muss für zwei Jahre hinter Gitter und die mitangeklagte Mutter von vier Kindern wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Bewährung bekam das Pärchen allerdings nicht.

(RP)
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