Mönchengladbach Betreuungsrecht statt Entmündigung

Mönchengladbach · Seit dem 1. Januar 1992 gilt anstelle von "Vormundschaft" und "Entmündigung" das Betreuungsgesetz. Was das für Menschen bedeutet, die ihre Angelegenheiten beispielsweise nach Krankheit, Unfall oder Behinderung nicht mehr selbst regeln können, wird an einem landesweiten Tag des Betreuungsrechts am 10. November um 17.30 Uhr im Foyer des Amtsgerichts Viersen, Dülkener Straße 5, von Experten erklärt. Dass das heutige modernere Betreuungsrecht besser ist, machten die Betreuungsrichterin Gabriele Wefers und der Direktor des Viersener Amtsgerichts Horst Günter Wexel der Rheinischen Post in einem interessanten Gespräch deutlich. Für einen Entmündigten war es früher tatsächlich das Ende der Selbstbestimmung. Nach einem Gutachten wird der Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt.

Aber der Betreuer kann im Gegensatz zum früheren Vormund nur noch für bestimmte Aufgabenbereiche bestellt werden. Im übrigen bleibt der Betreute noch selbst handlungsfähig. Die Richterin schilderte den klassischen Fall. Nach einem Schlaganfall landet der junge oder alte Patient im Krankenhaus und ist nicht mehr ansprechbar. Die Ärzte brauchen die Einwilligung zu notwendigen Operationen.

Weder Ehepartner noch Kinder können in dem Fall automatisch die Betreuung übernehmen. Nur wer rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, verhindert, dass im Krankheitsfall das Gericht einen Betreuer bestellt. Fragen wie: "Wie aber sorge ich richtig vor?" und "Wie wird eine Betreuung eingerichtet?" und "Wofür benötige ich eine Patientenverfügung?" werden am Infoabend von Gabriele Wefers, dem Facharzt für Psychiatrie Dr. Udo-Roland Neumann und dem Notar Dr. Oliver Gehse beantwortet. An Infoständen mit den nötigen Formularen stehen weitere Experten Rede und Antwort – auch zu ganz persönlichen Problemen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Wer dabei sein möchte, wird gebeten, sich bis zum 4. November unter der Telefonnummer 02162/373-789 beim Amtsgericht Viersen anzumelden.

(RP)
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