Mönchengladbach Betreuungsgeld: Stadt nimmt keine Anträge mehr an

Mönchengladbach · Wer jetzt noch keinen Bewilligungsbescheid für Betreuungsgeld hat, wird ihn wohl auch nicht mehr bekommen. Mit seinem Urteil vom 21. Juli hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zum Betreuungsgeld im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für nichtig erklärt. Die zuständige Bezirksregierung Münster hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW die Städte und Kreise angewiesen, keine Bewilligungen in Betreuungsgeldangelegenheiten mehr auszusprechen und zu bescheiden.

Das teilte die städtische Pressestelle gestern mit. Außerdem wurden die Städte und Kreise gebeten, sämtliche Antragsvordrucke, Merkblätter und Informationen zum Betreuungsgeld zu sperren. Diese Verfügung hat das Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen, in der die gemeinsame Betreuungsgeldstelle angesiedelt ist, jetzt umgesetzt.

(gap)
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