Mönchengladbach Bekenntnisschulen haben klares Profil

Mönchengladbach · Für den Bildungsexperten der Evangelischen Kirche im Rheinland, Klaus Eberl, sind staatliche Bekenntnisschulen in NRW Schulen mit einem dezidiert konfessionellen Schulprogramm. Das erklärte er in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst.

Eberl reagiert damit auf den Fall des muslimischen Mädchens Zeynep, das einen Schulverweis erhielt, nachdem der Vater die Neunjährige vom Religionsunterricht in der evangelischen Grundschule Pahlkestraße abmeldete.

Auch wenn der Schulverweis keine angenehme Reaktion sei, "Schule und Schulamt haben sich korrekt verhalten", findet Eberl. Eltern, die eine Bekenntnisschule für ihre Kinder trotz anderer Religion oder Konfession wählten, "müssen unterschreiben, dass sie ausdrücklich eine Erziehung ihres Kindes in gerade diesem anderen Bekenntnis wollen", sagt der Oberkirchenrat. Ein Abmelden des Kindes vom Religionsunterricht, auch wenn es beispielsweise islamischen Glaubens sei, widerspreche daher dem erklärten Willen der Eltern.

Die muslimischen Eltern hätten mit der Anmeldung ihrer Tochter an der evangelischen Bekenntnisschule eine Erziehung im evangelischen Glauben gewählt und sich wissentlich in dieses Dilemma begeben, betont der Bildungsexperte.

"Wer auf der einen Seite eine konfessionelle Schule wählt und diese konfessionelle Erziehung auf der anderen Seite ablehnt, verhält sich nicht konsequent." Als Alternative hätten die Eltern eine der 22 Gemeinschaftsgrundschulen in der Stadt wählen können. Eberl betont, dass er keinen Widerspruch zum Schulgesetz sieht, das die Befreiung eines Schülers vom Religionsunterricht grundsätzlich erlaubt.

Der Bildungsexperte der zweitgrößten Landeskirche räumt ein, dass sich durch die sinkende Kinderzahl und durch den wachsenden Anteil muslimischer Kinder die Situation in den vergangenen Jahren verändert habe.

"Im Kampf um Kinder gehen manche Bekenntnisschulen lockerer mit der Elternunterschrift um, aber das ist nicht die Regel", sagt er. Auch wenn sich für viele Eltern die Motivation der Schulwahl verändert habe und etwa der kürzere Schulweg oder die soziale Zusammensetzung wichtiger werden, so berühre dies nicht das Schulprofil einer Bekenntnisschule.

Der Vater Zeyneps hat gegen den Schulverweis geklagt. Bis zu einer Entscheidung darf die Neunjährige weiterhin die evangelische Grundschule besuchen. "Der Schulverweis wurde ausgesetzt", teilte die Schulaufsicht mit. Der Türkische Elternverein ließ mittlerweile Abmeldebögen vom Religionsunterricht drucken. Der Verein vermutet, dass etliche muslimische Kinder an Konfessionsschulen gegen den Willen ihrer Eltern an den christlichen Glauben herangeführt werden.

(EPD)
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