Mönchengladbach Autodieb gefährdete Fußgänger

Mönchengladbach · Wegen Diebstahls, Betruges, Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat die Erste Strafkammer des Landgerichts gestern einen Mönchengladbacher (30) zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Helmut Hinz noch einmal auf die Straftaten des Autodiebes ein.

Am 19. August des vergangenen Jahres stahl der Angeklagte, der nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank saß, in Mönchengladbach ein Pizza-Lieferungsfahrzeug. Zehn Tage später tankte er in Hardt Benzin für 55 Euro und verließ die Tankstelle, ohne zu zahlen. Anschließend fuhr der 30-Jährige, der wieder einmal ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, nach Niederkrüchten. Hier holte er drei Mitfahrer ab. Danach tauchte der Angeklagte, der noch nie einen Führerschein besessen hat, in Rheydt auf. An der Kreuzung Hauptstraße/Limitenstraße bemerkten zwei Polizeibeamte das Fahrzeug, das wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben war. Sie stellten den Streifenwagen vor das Fahrzeug des Gladbachers. Doch der Angeklagte rief nur "Scheiße! Bullen!", gab Gas und fuhr mit hohem Tempo vorbei. Dann bog er rechts ab in die Hugo-Preuß-Straße. Dort überquerte eine hochschwangere Frau mit ihren beiden Kindern die Straße. Die neun Jahre alte Tochter reagierte geistesgegenwärtig, als sie das Fahrzeug des Angeklagten sah. Das Mädchen sprang zur Seite und zog die Mutter und ihren Bruder mit sich. Die Mutter erlitt damals einen Schock, musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Der Angeklagte verfehlte damals die Familie nur knapp. Auf der Flucht missachtete der Fahrer Rotampeln und beschädigte abgestellte Fahrzeuge. Die Mitfahrer verließen den Wagen und liefen davon. Der Angeklagte wurde später im Rahmen einer Nahbereichsfahndung gestellt.

Der 30-Jährige hatte regelmäßigen Drogenkonsum zugegeben und beteuert, er wolle endlich eine Therapie absolvieren. Doch damit konnte der Mönchengladbacher das Gericht nicht überzeugen. Schließlich sei er regelmäßig ohne Fahrerlaubnis, mit geklauten Kennzeichen und mit hohem Tempo durch Rheydts Innenstadt gefahren, hieß es in der Urteilsbegründung. Deshalb muss der Angeklagte weitere vier Jahre auf eine Fahrerlaubnis verzichten, verkündete am Ende die Erste Strafkammer.

(RP)
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