Mönchengladbach Aus einem Knöllchen wird jetzt schnell ein sattes Bußgeld

Mönchengladbach · Länger als eine halbe Stunde ohne gültigen Parkschein geparkt? Macht 15 Euro. Doch aus dem einfachen Knöllchen wird schnell ein sattes Bußgeld.Selbst wer nach einem Verstoß keinen Anhörungsbogen bekam, muss die zusätzlichen Kosten tragen. Das Risiko trägt der Verkehrssünder, sagt die Stadt.

 Ihre Knöllchen sollten Verkehrssünder zügig zahlen.

Ihre Knöllchen sollten Verkehrssünder zügig zahlen.

Foto: isabella raupold

Eine Woche hat der Verursacher eines Parkverstoßes nach Erhalt des städtischen Schreibens samt Anhörungsbogen Zeit, sein Knöllchen zu bezahlen. Tut er das nicht, sind 38,50 Euro fällig. Früher gab es vorher noch eine Mahnung, seitdem es die Strafzettel per Smartphone gibt, folgt ein Bußgeld ohne Vorwarnung. Selbst wer keine Benachrichtigung hinter dem Scheibenwischer gefunden hat und anschließend auch keinen Brief mit Anhörungsbogen bekam, muss die zusätzlichen Kosten tragen.

"Das Risiko liegt bei demjenigen, der einen Verstoß begangen hat", sagt Ordnungsamtsleiter Reinhold Gerhards. Dazu gebe es zahlreiche Urteile.

Dabei ist es durchaus möglich, dass sich ein Verkehrssünder plötzlich völlig ahnungslos einem Bußgeldverfahren gegen übersieht. Zwar werden wohl in den allermeisten Fällen die Verwarngeldschreiben verbaselt, verkramt, vergessen oder schlichtweg ignoriert, manchmal erreichen die Schreiben aber tatsächlich nicht den Adressaten — beispielsweise wenn das Auto nicht umgemeldet wurde oder im Einwohnermeldeamt ein Umzug noch nicht bekannt gemacht wurde.

Während das "Knöllchen" noch den einfachen Postweg geht, wird der Bußgeldbescheid förmlich zugestellt. In dem Fall muss ein Empfang nachgewiesen werden. Dabei kommt dann schnell heraus, ob die Adresse noch stimmt. Ist das nicht der Fall, wird geforscht. Die Bußgeldanforderung sei trotzdem gerechtfertigt, sagt Gerhards. Schließlich habe es der Empfänger ja versäumt, Änderungen zu melden.

Jede Woche kommen beim Ordnungsamt Anrufe an, bei denen sich Bürger über einen Bußgeldbescheid beschweren, weil sie glauben, dies sei die erste postale Mitteilung zu ihrem Verkehrsverstoß. Deshalb wird oft die Frage gestellt: "Warum ist das plötzlich so teuer?" Auf dem Bußgeldbescheid ist zwar das Vergehen noch einmal vermerkt, aber es steht dort nicht, dass auf das Verwarngeld nicht reagiert wurde. Dies zu ändern, ist nicht so einfach. In dem einheitlichen Verfahren einen Satz wie "Sie haben das Verwarngeld vom soundsovielten nicht gezahlt..." einzufügen, wäre zwar machbar, sagt Gerhards, wäre aber ein enorm hoher Aufwand und deshalb teuer — in dem Fall für die Stadt.

(RP)
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