Mönchengladbach Aus Eifersucht das Auto des Nebenbuhlers angezündet

Mönchengladbach · Der 38-Jährige erhält eine achtmonatige Bewährungsstrafe wegen Brandstiftung in einem minder schweren Fall.

Bisher hatte sich der Familienvater (38) noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Aber gestern musste der 38-Jährige wegen Brandstiftung vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Sofort nach Verlesung der Anklage zeigte sich der Niederländer geständig: "In der Nacht zum 27. Oktober 2015 habe ich das Fahrzeug eines Rheydters auf einen Feldweg an der Clemens-August-Straße gefahren und dort angezündet. Das Auto ist dabei völlig ausgebrannt." Eine Kurzschlussreaktion aus Eifersucht sei das gewesen. Seine Lebensgefährtin habe damals das Auto des 46-Jährigen fahren dürfen, weil der Autobesitzer keinen Führerschein hatte.

Der 46-jährige Feuerwehrmann erinnerte sich gestern in seiner Zeugenaussage im Gerichtssaal: "Irgendwann war mein Auto weg. Die Lebensgefährtin des Angeklagten hat das bei der Polizei angezeigt. Und die hat mir dann mitgeteilt, dass das Auto völlig ausgebrannt auf dem Feldweg gestanden habe." Die Lebensgefährtin des Angeklagten habe ihm mitgeteilt, dass der 38-Jährige ihr die Autoschlüssel weggenommen und ihr mitgeteilt habe: "Ich habe das Auto abgefackelt."

Doch der Besitzer des Wagens hat sich inzwischen mit dem Angeklagten geeinigt. "Er hat den Schaden beglichen und muss nur noch die 300 Euro für die Feuerwehr bezahlen", so der Autobesitzer. Die Lebensgefährtin und der Angeklagte haben sich auch wieder vertragen und wollen demnächst heiraten.

Am Ende wertete der Staatsanwalt die Brandstiftung als minder schweren Fall und forderte für den Niederländer, dessen Vorstrafenregister nur leere Blätter enthält, eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dessen Geständnis sei nicht nur ein Lippenbekenntnis. Schließlich habe er den Schaden wieder gut gemacht. Es sei die Tat eines eifersüchtigen Mannes und nicht die eines Feuerteufels gewesen, so der Anklagevertreter.

Das Schöffengericht schloss sich dem Antrag des Staatsanwalts an und verurteilte den Brandstifter zu acht Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte die 300 Euro an die Feuerwehr zahlen. Eine weitere Bewährungsauflage fordert von dem 38-Jährigen 120 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Der Angeklagte überlegte nicht lange und akzeptierte die Strafe.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort