Mönchengladbach Antrag: Pier schuldig im Todesfall Margarete W.

Mönchengladbach · Im Prozess um den Wegberger Klinikskandal hatten gestern Staatsanwält und Verteidiger das Wort. Zu diesen ersten Plädoyers kam es, weil mit einem schwer erkrankten Schöffen das Verfahren mit der bisherigen Besetzung nicht fortgesetzt werden kann.

Deshalb wurde das Verfahren gegen den früheren Wegberger Chefarzt Arnold Pier (53) und zwei wegen Beihilfe mitangeklagte Ärzte abgetrennt. Noch immer ging es gestern um den tragischen Fall einer 80-jährigen Patientin, die im März 2006 in Piers chirurgischer Abteilung gestorben war. Arnold Pier ist wegen zahlreicher Behandlungsfehler angeklagt, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge.

So hielt die Staatsanwaltschaft den Angeklagten auch im Falle der Patientin Margarete W. für schuldig und forderte gestern wegen Körperverletzung mit Todesfolge und dreifacher gefährlicher Körperverletzung eine zweijährige Freiheitsstrafe mit Bewährung.. Schuldig sei Anrold Pier, weil er mit nicht sterilem Zitronensaft ein gesundheitsschädliches Mittel zur Wundheilung eingesetzt habe, ohne die 80-Jährige darüber aufzuklären. Der Ex-Chefarzt habe diese Methode angewendet, obwohl es ein vom Standard abweichendes Verfahren war.

So hatten es die Gutachter gesehen. Nach einer Darmspiegelung wurde die Patientin zu einer Operation gedrängt, obwohl es sich nicht um einen Notfall handelte. Darüber hatte Pier die Frau nicht aufgeklärt und auf deren Einverständniserklärung verzichtet, so die Staatsanwaltschaft. In dem Fall hatte sich Pier mit dem Hinweis verteidigt, er habe Margarete W. spontan mit Ascorbinsäuregetränkten Wundauflagen behandelt, als sich ihr Zustand dramatisch verschlechterte. Er habe keinen Anlass gesehen, sie darüber aufzuklären. Daraufhin kam der Einwand der Staatsanwälte, dass in Piers Klinikküche ständig Zitronensaft bereit gehalten worden sei. Am Ende war die Patientin im März 2006 nach einer schweren Sepsis gestorben.

Für eine Ärztin (30) und ihren Kollegen (63), beide wegen Beihilfe angeklagt, wurde Freispruch beantragt. Schuldhaftes Verhalten sei nicht zu erkennen. Auch für Pier verlangten dessen prominente Anwälte gestern Freispruch. "Es ging ihm immer nur ums Helfen", so die Verteidiger. Heute werden die Urteile verkündet.

(RP)
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