Mönchengladbach Angeklagter versorgte minderjährige Mädchen mit Drogen

Mönchengladbach · Wegen Drogenhandels und verbotener Abgabe von Marihuana an 13- und 15-jährige Mädchen hatte ein Gericht in erster Instanz den Viersener (33) zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Außerdem muss noch eine frühere Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten einbezogen werden. Dagegen hatte der 33-Jährige Berufung eingelegt. Deshalb musste sich der Angeklagte gestern vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts verantworten.

Bereitwillig schilderte der mehrmals vorbestrafte Angeklagte eine jahrelange Drogenkarriere. Als 18-Jähriger habe er mit Marihuana und Amphetaminen angefangen. Dadurch habe er seine Lehre verloren. "Jetzt möchte ich eine stationäre Therapie machen und habe deshalb Kontakt mit der Drogenberatung aufgenommen", so der Viersener. Zugleich gab er zu, in Stresssituationen noch immer Drogen zu konsumieren. Zur Anklage machte er nur widersprüchliche Angaben. Er habe überhaupt nicht gewusst, dass die Mädchen derart jung waren. Doch dann wurde er von einer jetzt 19-jährigen Zeugin belastet: "Ich wurde damals von meinen Eltern rausgeworfen und durfte ein paar Tage bei dem Angeklagten und dessen Freundin übernachten. Der Angeklagte hat mir jeden Tag Gras (Marihuana) gegeben". Deren Alter sei ihm nicht klar gewesen, reagierte der Angeklagte sofort. Doch die Zeugin ließ sich nicht beirren: "Zwei jüngere Freundinnen und ich haben auch vorher bei dem Viersener Drogen gekauft". Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatte man bei dem Angeklagten bereits portionierte Marihuanamengen und eine Feinwaage gefunden. "Alles nur zum Eigenkonsum", beteuerte der Angeklagte. Mit einer geringeren Strafe könne er nicht rechnen, so der Kammervorsitzende Lothar Beckers zu dem Viersener. Schließlich habe er kein volles Geständnis abgelegt und nehme immer noch Drogen. Der Angeklagte ließ sich von seinem Anwalt beraten. "Wir nehmen die Berufung zurück", hieß es am Ende.

(RP)
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