Mönchengladbach Angeklagter muss für Angriffe 2400 Euro Strafe zahlen

Mönchengladbach · "Die Aggression ging von Ihnen aus", war sich die Richterin in der Urteilsbegründung sicher. Unter anderem hatte der Staatsanwalt dem 26-jährigen Gladbacher versuchte gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstand vorgeworfen. Als erste Zeugin des Falles betrat die Freundin des Angeklagten mit dem gemeinsamen kleinen Kind auf dem Arm den Gerichtssaal. Sie war am 9. Juli 2015 mit dem Angeklagten in einem Multimedia-Center in Rheydt gewesen. Dort sei es zu einem Streit des Angeklagten mit drei Schülern gekommen. Die Jungen seien sehr laut gewesen. Da habe ihr Freund versucht, sie zu beruhigen, sei aber von den Jungen beleidigt worden. An den Wortlaut konnte sich die junge Frau nicht erinnern. Außerdem sei der Angeklagte von den jungen Leuten geschlagen worden. Ihr Freund habe das Geschäft verlassen, sei mit kleinen Steinen in der Hand zurückgekommen und habe die Jungen damit beworfen. Danach sei er noch einmal rausgegangen und mit einem Pflasterstein zurückgekommen. Damit habe er erneut um sich geworfen und Schäden im Geschäft angerichtet. Der Angeklagte sah sich als Opfer. Doch mehrere Zeugen erinnerten sich an den aggressiven Auftritt des Algeriers in dem Multimedia-Center.

Ähnlich aggressiv soll sich der Angeklagte auch am 9. Juli vergangenen Jahres bei einer Kontrolle durch die Polizei verhalten haben. Der Mann sei nicht zu bändigen gewesen, habe gespuckt und gebissen, berichtete ein Polizeibeamter in seiner Aussage. Außerdem habe er die Beamten massiv beleidigt. Der Angeklagte sah sich auch hier als Opfer. Er habe sich geärgert, weil ihn die Polizei zu oft kontrolliert habe.

Am Ende waren Staatsanwalt und Richterin von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Alkoholisiert war der randalierende Mann zur Tatzeit nicht. Es gab Spuren von Cannabiskonsum, gleichwohl keinen Zweifel an der Schuldfähigkeit des Gladbachers. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2400 Euro.

(RP)
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