Mönchengladbach Angeklagte kommen nicht - und belasten Steuerzahler

Mönchengladbach · Ein Fünftel der Prozesse fällt aus, weil Angeklagte oder Zeugen nicht erscheinen. Das kann teuer werden.

Es ist zwar ärgerlich, aber die Richter am Amtsgericht sind es gewohnt, dass sie immer wieder versetzt werden. Im Schnitt fallen von zehn Sitzungen pro Tag zwei aus, weil der Angeklagte oder wichtige Zeugen nicht erscheinen. Die Gründe für das Fehlen sind vielseitig. "Manche behaupten, sie haben die Ladung nicht erhalten", sagt Dr. Martin Alberring, Sprecher des Landgerichts. Andere seien verreist, manche hätten den Termin schlicht und ergreifend vergessen, einige haben den Behördenbrief gar nicht geöffnet, manche haben sich einfach davon gemacht. Bei Drogenabhängigen sei es besonders fraglich, ob sie pünktlich zum Prozess kommen, sagt der Landgerichtssprecher.

Doch nicht nur Angeklagte lassen oftmals Sitzungstermine platzen, auch Zeugen erscheinen nicht. Für alle Wartenden ist das ärgerlich. Und teuer kann es auch werden. Fahrtkosten von Zeugen, Gerichtskosten, Gutachterrechnungen, all das muss gezahlt werden. Wird der Angeklagte in der späteren Verhandlung schuldig gesprochen, trägt er die Kosten des Verfahrens - auch die für die ausgefallene Sitzung. Ist bei ihm nichts zu holen, ist der Steuerzahler dran.

Dass Sitzungstermine ausfallen, gehört für die Richter am Amtsgericht schon zum Alltag. Eine offizielle Statistik wird zwar nicht geführt, aber alle Befragten machen täglich die Erfahrung, dass Säumige angesetzte Termine platzen lassen. Fernbleiben hat Folgen: In Mönchengladbach erhalten laut Alberring etwa 60 Prozent der säumigen Angeklagten einen Vorführbefehl, 30 Prozent direkt einen Haftbefehl, das heißt, sie dürfen im Gefängnis auf den nächsten Prozesstermin warten. Auch für säumige Zeugen gibt es Zwangsmittel: Ordnungsgelder und ebenfalls Vorführbefehle. 150 bis 300 Euro Strafe zahlen Zeugen, wenn sie unentschuldigt das erste Mal fernbleiben. "Bei Wiederholung wird es dann noch teuer", sagt Alberring. Vorführbefehle, das heißt, dass säumige Zeugen von der Polizei in den Gerichtssaal gebracht werden, kommen seltener vor. Dieses Zwangsmittel wird laut Gerichtssprecher in etwa 30 Prozent aller Fälle angewandt.

Am Landgericht fallen im Gegensatz zum Amtsgericht nur sehr selten Prozesstermine aus. "Das liegt daran, dass etwa 90 Prozent der Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen", sagt Alberring. Da helfen die Justizbeamten gerne bei der Erinnerung an den Prozesstermin.

(RP)
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