Mönchengladbach Angeklagte erhielt Beuteanteil aus Raubüberfall

Mönchengladbach · Manchmal mahlen die Mühlen der Justiz sehr langsam. Doch jetzt wurde die inzwischen 20 Jahre alte Mönchengladbacherin von ihrer Vergangenheit eingeholt. Wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung vor zwei Jahren musste sich die junge Frau vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

Mönchengladbach: Einbrüche, Raub und Mord - Kriminalitätsstatistik 2012
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Freunde hatten im November 2010 zwei Spielhallen überfallen. Anschließend hatten sie in der Wohnung der Angeklagten, die sie damals mit einem 20-Jährigen bewohnte, 40 Euro auf den Tisch gelegt, die aus der Beute aus einem Spielhallen-Überfall stammten. Die Staatsanwältin warf der Angeklagten vor, den Freunden, die längst wegen der Überfälle verurteilt worden sind, damals Unterschlupf in der gemeinsamen Wohnung gewährt zu haben. Das Geld habe sie genommen, hatte die 20-Jährige zugegeben. Aber die Wohnung will sie nicht zur Verfügung gestellt haben. Die Täter seien doch eher die Freunde ihres damaligen Partners gewesen. Der war allerdings an dem Novembertag 2010, als der Beuteanteil in der Wohnung landete, gar nicht anwesend gewesen.

So mussten sich die Freunde des Ex-Pärchens noch einmal an die Überfälle erinnern. Und die belasteten nahezu übereinstimmend die Angeklagte. Nach einem ersten Überfall auf die Spielhalle an der Bozener Straße am 28. November 2010 seien sie in der Wohnung des Pärchens gewesen. Man habe Alkohol getrunken und Drogen konsumiert. Am nächsten Tag habe die Wohnungsinhaberin die Freunde aufgefordert, noch einmal mit einer Spielzeugpistole die gleiche Spielhalle zu überfallen. "Ich habe kein Geld mehr, und ihr doch sicher auch nicht", soll sie die jungen Männer aufgefordert haben. Außerdem soll sie ihnen Kleidungsstücke gegeben haben, mit denen sie sich vermummen sollten. Doch das konnten ihr die Jugendrichter am Ende nicht nachweisen. Die Zeugenaussagen waren widersprüchlich.

Letztlich war das Jugendschöffengericht davon überzeugt, dass sie den Tätern die Wohnung zur Verfügung gestellt und Anteile aus der Beute gefordert hat. Als Gehilfin wurde sie gestern verwarnt. Außerdem muss sie 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Schafft sie das in drei Monaten nicht, landet sie im Jugendarrest.

(RP/rl)
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