Mönchengladbach Angefahren, abgehauen: 1774 Unfallfluchten

Mönchengladbach · Auf Straße oder Parkplatz kracht’s, und der Unfallverursacher macht sich aus dem Staub – das passiert in der Stadt mittlerweile täglich vier- bis fünfmal. Dieser unrühmliche Trend macht der Polizei echte Sorge. Besonders im letzten Quartal 2007 schnellten die Unfallfluchten in die Höhe. Am Ende waren es 1774 Fälle, 205 mehr als im vergangenen Jahr. „Wer einen Unfall verursacht und dann einfach weiterfährt, macht sich strafbar“, sagt der Leiter der Verkehrsinspektion 2, Hans-Gerd Möskes. „Ich werde nicht müde, es zu wiederholen: Dies ist kein Kavaliersdelikt.“ Werden bei einer Unfallflucht Menschen verletzt, drohten sogar Haftstrafen. Und in fast allen Fällen ist der Führerschein erst einmal weg. Wer nach einem Crash das Weite sucht, bei dem müsse man sich schon fragen, ob er überhaupt die charakterliche Eignung besitzt, ein Auto fahren zu dürfen. Möskes warnt: „Etwa jeder zweite Unfallflüchtige wird erwischt.“ Jetzt sollen die Aufklärungsquoten noch verbessert werden. Denn die Polizei hat auf den „erschreckenden Trend“ reagiert. Unter anderem wurde das Personal für die Spurensuche nach Unfallfluchten verstärkt.

„Das ist echte Tatortarbeit“, sagt Polizeisprecher Peter Spiertz. Ein winziges Stück Blinkerglas könne schon den entscheidenden Hinweis auf den Verursacher geben. Die Methoden der Spurensuche werden immer ausgefeilter. Dennoch: Die Polizei ist auf Hinweise von Zeugen angewiesen. „Jedes Detail ist wichtig“, sagt Möskes, „ein Kennzeichenfragment, zum Beispiel, oder auch nur der Hinweis, ob der Fahrer ein Mann oder eine Frau war. Nicht zögern, 110 wählen.“

Wie wichtig Beobachtungen von Zeugen sind, habe auch der Kinderunfall am 15. Januar gezeigt. Da hatte eine 39-jährige Autofahrerin ein elfjähriges Mädchen erfasst. Die Frau hielt zunächst an, als sie aber sah, dass die Elfjährige wieder aufstand und ihr Fahrrad nahm, fuhr sie weiter. „Das Kind hatte sich sehr wohl verletzt, aber die Schmerzen kamen später. Der Unfall geschah um 8.10 Uhr, gemeldet wurde er von den Eltern des Opfers um 10.15 Uhr“, berichtet Möskes. Auf den Zeugenaufruf meldete sich jemand, der Farbe des Autos und einen Teil des Kennzeichens nannte. So kam die Polizei der Frau auf die Spur. Dass sie später erklärte, sie habe gedacht es sei nichts passiert, weil das Kind weiterlief, wird ihr wohl nicht viel helfen. Möskes: „Bei Kindern muss der Verkehrsteilnehmer Fürsorgepflicht zeigen. Kinder stehen nach einem Unfall oft unter Schock. Wenn man schon nicht die Polizei alarmiert, dann wenigsten die Eltern.“

(RP)
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