Mönchengladbach Anderthalb Jahre Haft für Junkie wegen Diebstahls

Mönchengladbach · Erneut musste sich der Mönchengladbacher (33) wegen mehrerer Diebstähle vor dem Schöffengericht verantworten. Der Hartz-IV-Empfänger hat bereits als 14-Jähriger Haschisch konsumiert. Seit Jahren ist der Angeklagte, der nie eine Berufsausbildung gemacht hat, heroinsüchtig. Aus seinem Vorstrafenregister ist zu erkennen, dass der Mann oft auf Diebestour war, um seine Sucht zu finanzieren. Die Juristen sprechen von Beschaffungskriminalität. Diesmal wirft ihm der Staatsanwalt zehn Diebstähle vor. Aufgefallen war der Mönchengladbacher 2016, als er aus Kaufhäusern, Supermärkten und Handy-Geschäften mit Parfüms, Mobiltelefonen und teurem Kaffee verschwand. Wert war die Beute jeweils von 100 bis zu 500 Euro.

Laut Anklage soll der Junkie im Januar einen räuberischen Diebstahl begangen haben, als er ein Vodafone-Geschäft mit einem Smartphone für 500 Euro verließ, ohne zu zahlen. Doch er wurde von Detektiven verfolgt und festgehalten. Bereits zu Prozessbeginn hatte der Gladbacher ein Geständnis abgelegt und alle Diebstähle zugegeben. Aber diesen räuberischen Diebstahl bestritt er. Er habe gar nicht bemerkt, dass er verfolgt wurde. "Ich war erschrocken, als mich jemand am Arm packte. Ich habe mich losgerissen und lief weg. Mehr habe ich nicht gemacht", beteuerte der 33-Jährige. Die Detektive berichteten in ihren Zeugenaussagen, dass der Angeklagte bereits mehrfach als Dieb aufgefallen sei. Aber er habe sich immer friedlich verhalten, wenn er erwischt worden sei.

Ein Gutachter attestierte dem Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit. Der Junkie stehe unter starkem Suchtdruck, den er trotz der Einnahme von Methadon nicht loswerde. Als der Mann 2016 aus der Haft entlassen wurde, habe er wieder täglich ein Gramm Heroin konsumiert. Der Staatsanwalt ging in seinem Plädoyer von gewerbsmäßigem Diebstahl in neun Fällen und räuberischem Diebstahl in einem Fall aus und forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Doch das Gericht wertete die Taten als gewerbsmäßigen Diebstahl in zehn Fällen und sah den Angeklagten nicht als räuberischen Dieb.

Es verurteilte ihn am Ende wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zehn Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft. Eine Therapie könne der Junkie auch aus dem Gefängnis organisieren und antreten, hieß es in der Urteilsbegründung.

(RP)
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