Mönchengladbach Alle zwei Tage Heroin geschmuggelt

Mönchengladbach · Am 7. April wurde der Mönchengladbacher (29) geschnappt, als er wieder einmal Heroin aus den Niederlanden über die Grenze bei Herzogenrath geschmuggelt hatte. Bei seiner Festnahme entdeckten Polizeibeamte 54 Gramm Heroin, ein Gramm Kokain, elf Gramm Streckmittel und einen Teleskopschlagstock. Bereits bei der Polizei gab sich der Angeklagte als jahrelanger Heroinkonsument und als Drogenschmuggler zu erkennen.

Das juristische Nachspiel für den vorbestraften Junkie gab es jetzt vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts. Der Verteidiger des 29-Jährigen gab für seinen Mandanten eine Erklärung ab: "Die Anklage stimmt". In den Monaten von Januar bis Anfang April war der Angeklagte jeden zweiten Tag über die Grenze gefahren und hatte in den Niederlanden die harte Droge gekauft. Er habe täglich für sich selbst zwei Gramm Heroin gebraucht, den Rest in Mönchengladbach verkauft und damit den eigenen Konsum finanziert.

Auch den zweiten Anklagevorwurf gab der Gladbacher zu. Zunächst hatte der 29-Jährige behauptete, dass es sich bei dem Einbruchsversuch in der Novembernacht 2012 um eine Mutwette gehandelt habe. Damals war der Angeklagte gegen ein Uhr nachts über eine Mauer auf den Balkon eines Mönchengladbacher Hauses geklettert und durch die offene Balkontür in die Wohnung gelangt. Als der Einbrecher nach Beute suchte, wurde er von dem Wohnungsinhaber überrascht und floh durch die Haustür.

Zum Lebenslauf machte der Angeklagte ebenfalls bereitwillig Angaben. Nach der Hauptschule habe er eine Fliesenleger-Lehre begonnen, aber bald abgebrochen. Mit 16 Jahren habe er zunächst nur gekifft, aber dann bald Heroin gespritzt. Wegen Drogenschmuggels habe er auch schon im Gefängnis gesessen, sei danach ein Jahr abstinent gewesen und dann wieder rückfällig geworden.

Ein psychiatrischer Sachverständiger empfahl, den heroinsüchtigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Ein Hang zum übermäßigen Gebrauch von Suchtmitteln liege vor, so der Gutachter. Am Ende schloss sich das Gericht dem Sachverständigen an. Wegen Einfuhr von Drogen und Handels mit Heroin in insgesamt 40 Fällen verurteilte die Erste Strafkammer den therapiewilligen Angeklagten zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Außerdem wird der Junkie in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

(RP)
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