Mönchengladbach Alkohol: Lappen weg und Geldstrafe

Mönchengladbach · Mit der guten Laune war es schnell vorbei, als der Mönchengladbacher nach einem feucht fröhlichen Altstadtbummel auf dem Heimweg die Gewalt über sein Fahrzeug verlor. Bei dem Unfall vom 19. Mai vergangenen Jahres wurde an der Aachener Straße ein Verkehrszeichen aus der Verankerung gerissen.

Deshalb musste sich jetzt der 23-jährige Azubi wegen Straßenverkehrsgefährdung vor dem Amtsgericht verantworten. „Es war nachts. Ich habe etwas im Handschuhfach gesucht und dabei das Schild an dem Fußgänger-Überweg übersehen“, erinnerte sich der Angeklagte verlegen. Aber das war nicht die ganze Wahrheit. Die Polizei erschien damals am Unfallort und stellte umgehend fest, dass sich der Altstadtbesucher unter dem Einfluss von Alkohol und berauschenden Mitteln ans Steuer gesetzt hatte. Die Blutprobe des 23-Jährigen ergab damals einen Alkoholpegel von 1,15 Promille und Spuren von Amphetaminen. „Ich hab in der Nacht Alkohol und Amphetamine konsumiert“, gab er im Gerichtssaal ohne weiteres zu. Den weiteren Anklagevorwurf, die „unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs“, ließ sich nicht nachweisen. Sein Arbeitgeber habe ihm erlaubt, dessen Pkw am Wochenende zu benutzen, hatte der Angeklagte beteuert.

Am Ende verurteilte das Amtsgericht den nicht vorbestraften Azubi wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je zehn Euro). Außerdem muss der Alkoholsünder auch für die nächsten drei Monate auf seinen Führerschein verzichten. Tatsächlich durfte sich der Angeklagte auch in den letzten acht Monaten nicht ans Steuer eines Kraftfahrzeuges setzen. Denn die Polizeibeamten hatten dem Gladbacher, der damals unter Schock stand, noch in der Unfallnacht den „Lappen“ abgenommen. Am Ende akzeptierte der Mann das Urteil.

(RP)
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