Pornoseite Redtube Abmahnwelle überrollt auch Mönchengladbach

Mönchengladbach · Wegen Urheberrechtsverletzung fordert eine Regensburger Anwaltskanzlei zurzeit von Internet-Usern je 250 Euro. Auch etliche Mönchengladbacher sollen sich angeblich unerlaubt pornografische Filme angesehen haben.

Richtig mit Abmahnungen umgehen
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Foto: dpa, Boris Roessler

In der Kanzlei von Rechtsanwalt Stefan Wimmers klingeln die Telefone pausenlos. Bereits am Wochenende war der Anrufbeantworter vollgesprochen worden. "Mittlerweile liegen wir bei den Anfragen im fünfstelligen Bereich", sagt Stefan Wimmers, "hier ist wirklich die Hölle los." Der Grund für den Ansturm auf die Rechtsberatung sind Briefe einer Regensburger Kanzlei, die zurzeit offenbar ganz Deutschland mit einer Abmahnwelle überschwemmt.

Die Empfänger der Briefe sollen sich angeblich auf der Internetplattform Redtube.com Porno-Streams angeguckt haben. Im Auftrag einer Schweizer Firma verschickt die Regensburger Anwaltskanzlei jetzt die Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts, fordert zur Abgabe von Unterlassungserklärungen auf und berechnet 250 Euro.

"Bloß nicht zahlen", rät Stefan Wimmers. Er hält die Abmahnungen für obskur, und das nicht nur, weil alleine schon die geforderten 250 Euro auf falscher Grundlage berechnet worden seien.

Filme aus dem Internet herunterzuladen, ist eine Sache, Bilder zu streamen, eine andere. In diesem Fall werden die Filme nur kurz auf dem Browser zwischengelagert, nicht dauerhaft gespeichert. "Juristisch gesehen ist Streaming noch eine Grauzone", sagt Wimmers.

Und noch etwas erscheint dem Juristen dubios: Wie kamen die Regensburger Juristen an die IP-Adressen? Die Herausgabe wurde beim Landgericht Köln beantragt und in vielen Fällen offenbar bewilligt. Von dort gibt es mittlerweile eine Presseerklärung: "Zu inhaltlichen Aspekten einzelner Verfahren und zur Begründung der Beschlüsse kann die Pressestelle des Landgerichts Köln keine Stellungnahme abgeben. Anschlussinhabern, die mit der Auskunftserteilung nicht einverstanden sind, steht ggf. ein Beschwerderecht zu." Mittlerweile gibt es Klagen von mehreren Rechtsanwälten, die grundsätzlich geklärt haben wollen, wie die Abmahner an die Daten der Betroffenen kamen.

Die Kanzlei von Stefan Wimmers hat Akteneinsicht gefordert. Doch angesichts der vielen Fälle "kann das wohl dauern", sagt Wimmers. Er glaubt, dass viele Empfänger sich aus Scham nicht öffentlich melden und etliche vielleicht auch gezahlt haben. "Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich sehr hoch", sagt der Jurist.

Auch bei der Polizei in Mönchengladbach gab es etliche Anfragen und Beschwerden zu den Abmahnschreiben und Forderungen der Regensburger Anwälte. Doch bislang sei dies kein Fall für die Polizei, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit, sagte ein Polizeisprecher.

Doch jetzt gibt es auch noch Trittbrettfahrer. Die verschicken unter dem Namen der Regensburger Anwaltskanzlei die Abmahnungen per E-Mail - mit einer gefährlichen, weil virusbelasteten Zip-Datei. Kurios: In den Schreiben werden einigen Empfängern vorgehalten, sie hätten sich Porno-Streams am 14. Dezember 2013 (also übermorgen) um exakt 22.46 Uhr und 62 Sekunden angesehen.

Die Regensburger Anwälte warnen selbst mittlerweile auf ihrer Internetseite vor diesen gefälschten E-Mails.

(RP)
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