Mönchengladbach Ab November gilt verschärftes Lkw-Verbot

Mönchengladbach · Jetzt wird auch der Lieferverkehr aus Richtung A61 und Erkelenz aus der Aachener- und Bahnstraße verbannt. Fahrer von Lkw, die sich nicht an das Verbot halten, müssen 100 Euro Bußgeld zahlen und bekommen einen Punkt.

Schon seit Monaten dürfen Lkw über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht aus Lärm- und Umweltschutzgründen stadteinwärts nicht mehr über die Aachener- und Bahnstraße fahren. Ausgenommen war bis jetzt nur der Lieferverkehr. Doch trotz des Verbots nahm die Lkw-Dichte in dem Bereich kaum ab. Da halfen auch die Aufklärungs- und Kontrollaktionen von Ordnungsamt und Polizei nichts. Bei der Stadt häuften sich Beschwerden von Anwohnern über den fortwährenden Lärm durch Lkw-Verkehr.

Nun wird zum 1. November das bestehende Durchfahrtsverbot verschärft. Der Lkw-Verkehr aus Richtung A 61 und Rheindahlen bzw. Erkelenz wird über die Straße Am Nordpark und die Waldnieler Straße gelenkt. Der Lieferverkehr in Richtung Holt und Engelsholt darf dann nur noch aus Richtung Monschauer Straße in die Aachener und Bahnstraße fahren.

Durch die verschärfte Regelung können Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot deutlich besser kontrolliert werden. Denn bislang mussten alle Lkw gestoppt und die Fahrer befragt werden, wohin sie fahren. Ab morgen ist eindeutig: Lastkraftwagenfahrer, die stadteinwärts auf der Aachener Straße und Bahnstraße zwischen Autobahnabfahrt und Monschauer Straße unterwegs sind, haben das Verbot missachtet. Werden sie erwischt, müssen sie 100 Euro Bußgeld bezahlen, und bekommen einen Punkt im Flensburger Register.

Ausreden gelten nicht mehr. Die hat es früher gegeben. Erstens: Das Durchfahrtsverbotsschild für Lastwagen steht erst in der Ausfahrt der Autobahn. Da ist es für die erste Alternativroute — die Weiterfahrt zur Autobahnausfahrt "Nordpark" schon zu spät. "Die Beschilderung ist eindeutig", sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. Im Übrigen könne die Stadt nicht so einfach Schilder an Autobahnen aufstellen. Außerdem gebe es ja die Möglichkeit, nach der Ausfahrt A 61 nach links Richtung Nordpark weiterzufahren. Zweitens: Das Durchfahrtsverbotsschild enthielt bisher die Ausnahme "Lieferverkehr frei". Das bezogen einige Lkw-Fahrer jedoch auf das gesamte Stadtgebiet. Aber auch damals galt die Ausnahme nur für die Zulieferer von Holter Firmen und Geschäften. Hier dürfte es nun keine Missverständnisse mehr geben.

Einige Unternehmen lotsten die Fahrer ihrer Ware auch wissentlich über die nicht erlaubten Routen und nahmen die Ordnungsgelder billigend in Kauf. Lieber ab und zu zahlen, als lange Umwege in Kauf nehmen, war ihre Devise. Doch das dürfte sich spätestens seit der Erhöhung der Strafe von 25 auf 100 Euro plus einem Punkt in der Verkehrssünderdatei erledigt haben.

(RP)
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