Zahl 2016 deutlich gestiegen 718 Gladbacher beantragten kleinen Waffenschein

Mönchengladbach · Die Zahl der Bürger in Mönchengladbach, die sich bewaffnet haben, ist im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 718 Anträge für den kleinen Waffenschein gestellt.

 Die Zahl der beantragten Waffenscheine ist in Mönchengladbach stark gestiegen. (Archivbild)

Die Zahl der beantragten Waffenscheine ist in Mönchengladbach stark gestiegen. (Archivbild)

Foto: Gottfried Evers

Das teilte die Polizei am Donnerstag mit. Seit der Einführung des kleinen Waffenscheins 2012 ist dies das absolute Rekordniveau. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 waren es insgesamt 92 Anträge bei der Polizei gewesen. In den Jahren davor zählte die Polizei zwischen 45 und 51 Anträge. Allerdings sei die Tendenz bereits wieder stark rückläufig: Absoluter Höhepunkt waren die Monate Januar und Februar, in denen im Mönchengladbacher Polizeipräsidium insgesamt 392 eingegangen waren. Im Dezember 2016 waren es nur noch sechs Anträge.

Damit liegt Mönchengladbach durchaus im bundesweiten Trend. Offenbar im Nachgang zu den Vorkommnissen der Kölner Silvesternacht 2015 hatten sich bundesweit Menschen einen kleinen Waffenschein besorgt. Das Dokument erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB ) in der Öffentlichkeit. "Die Antragsteller benannten teilweise als Anlass die Sicherheitslage und das dadurch verursachte Gefühl der Unsicherheit", sagte Polizeisprecherin Isabella Hannen. Auffällig auch: Viele Paare beantragten gemeinsam den kleinen Waffenschein.

Wer einen Antrag stellt, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Er muss körperlich und geistig geeignet sein, und die Einträge im polizeilichen Bundeszentralregister werden abgeglichen. Wenn keine Einwände vorliegen, wird der kleine Waffenschein entsprechend aus ausgestellt.

Die Polizei warnt allerdings davor, dass das Mitführen solcher Waffen auch große Nachteile haben kann: Schreickschuss-Waffen sehen oft wie scharfe Waffen aus und können lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen. Das Gegenüber könne zudem eine Gaspistole oft nicht von einer scharfen Waffe unterscheiden, eine gefährliche Situation damit eskalieren. Ungeübte Träger können sich in Stresssituationen selbst gefährden oder Unbeteiligte verletzen. Außerdem sind diese Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen wie Versammlungen, Demonstrationen, Kino oder Fußballspiele generell verboten.

Wer für mögliche Notsituationen gewappnet sein will, kann auch auf erlaubnisfreie Mittel, wie zugelassenes Verteidigungsspray (Tränengas) oder einen Schrillalarm, mit welchem man weiträumig auf sich aufmerksam machen und Angreifer ohrenbetäubend in die Flucht schlagen kann, zurückgreifen. Das Kommissariat Kriminalprävention der Polizei berät Bürger, wie sie sich in Gefahrensituationen schützen können, unter Tel. 02161 292828 oder per Mail an DKKV.Moenchengladbach@polizei.nrw.de.

(angr)
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