Mönchengladbach 21-Jähriger vor Gericht, weil er 25-mal als Täter aufgefallen war

Mönchengladbach · Gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung, Hehlerei und vieles mehr - kaum saß der Gladbacher auf der Anklagebank, legte er ein Geständnis ab.

Das Jugendschöffengericht hat gestern einen 21-jährigen Gladbacher zu einer einjährigen Einheitsjugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und sich intensiv um einen Ausbildungsplatz bemühen. Das Gericht verurteilte ihn unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs in neun Fällen.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe berichtete gestern im Gerichtssaal von den meistens vergeblichen Bemühungen des Angeklagten (21) um einen Ausbildungsplatz als Mechatroniker. Offenbar interessierte sich der junge Mann vor allem für Autos. Aber der 21-Jährige hatte die Schule nach der neunten Klasse mit einem Abgangszeugnis ohne Abschluss verlassen. Da war es wohl auch nicht so einfach, eine solche Lehrstelle zu erlangen. Aber auch in den Straftaten, die der Gladbacher, der seit 2015 in einer eigenen Wohnung lebt, in den letzten anderthalb Jahren beging, spielten Fahrzeuge eine wichtige Rolle. So soll er von fremden Autos Kennzeichen gestohlen, für sein Fahrzeug verwendet und am Ende damit Tankstellen mit unbezahltem Benzin verlassen haben. Der Staatsanwalt nannte das gewerbsmäßigen Betrug. Als der Angeklagte seinen Führerschein, den er 2013 erworben hatte, an die Behörde abliefern sollte, gab er an, den habe er verloren. Geld für einen neuen habe er nicht. Der Angeklagte fuhr weiter. Es kam, wie es kommen musste. Der junge Mann wurde erwischt. Der Führerschein wurde ihm nun tatsächlich abgenommen.

Als das Jugendschöffengericht gestern das Urteil verlas, mussten zahlreiche Straftaten aus dem Gesetzbuch genannt werden. So wurde dem 21-Jährigen gewerbsmäßiger Betrug in neun Fällen, Urkundenfälschung, Hehlerei, Verstoß gegen das Pflichtversichungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, Sachbeschädigung und nochmals gewerbsmäßiger Betrug in sechs weiteren Fällen vorgeworfen. Dafür verkündete das Gericht die Jugendstrafe. Außerdem muss der Autonarr weitere zwei Monate auf den Führerschein verzichten. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.

(RP)
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