Mönchengladbach 19-jähriger Angeklagter kam mit einem Freispruch davon

Mönchengladbach · Am Abend des 7. Oktober 2016 ist in der Südstadt von Grevenbroich die Kassiererin eines Getränkemarktes überfallen worden. Zwei maskierte Täter entrissen der Frau damals einen Beutel mit 250 Euro und flüchteten. Gestern musste sich ein 19-jähriger Grevenbroicher wegen des Raubüberfalls vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht verantworten. Doch der junge Mann beteuerte: "Ich war es nicht." Hartnäckig bestritt er die Tat.

Das Opfer des Verbrechens erinnerte sich gestern im Gerichtssaal deutlich an einen kleineren und einen größeren Mann, die beide maskiert waren. Einer habe sie festgehalten. Der andere habe ihr das Geld abgenommen, sagte die Kassiererin des Getränkemarktes. Inzwischen arbeitet sie nicht mehr allein, wenn sie ihren abendlichen Dienst leisten muss.

Anschließend musste die 17-jährige Ex-Freundin des Angeklagten auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen. Die junge Frau machte eine interessante Aussage. An dem Tatabend habe der Angeklagte gesagt, er müsse zu Hause helfen. Als sie später bei dessen Eltern angerufen habe, sei der Freund gar nicht zu Hause gewesen. Von einer Hilfstätigkeit wussten die Eltern nichts. Noch am gleichen Abend klingelte der Freund bei ihr und berichtete, dass er an dem Abend mit einem Freund eine Frau überfallen und beraubt habe. Die junge Frau gab im Gerichtssaal zu, dass ihr das lieber sei, als wenn der Ex-Freund mit einer anderen Frau zusammen gewesen sei. "Aber so funktioniert das nicht mehr. Ich wurde klar im Kopf", so die 17-Jährige. Sie drohte dem Ex-Freund an, zur Polizei zu gehen, was sie dann auch tat. Doch nun erklärte der Angeklagte, er habe gelogen. Die Überfallgeschichte habe er an dem Oktoberabend im Bus gehört. Nach Ansicht seines Verteidigers habe sich der Angeklagte damit vor der 17-Jährigen als "harten Kerl" präsentieren wollen. Als die Schülerin in der Tasche des Angeklagten ein graues Tuch fand, hatte der Ex-Freund behauptet, sich damit bei dem Überfall maskiert zu haben. Was der Angeklagte der Ex-Freundin von der Tat berichtet hatte, könne nur der Täter wissen, war die Staatsanwältin überzeugt und forderte eine einjährige Jugendstrafe. Das Jugendschöffengericht sprach den Angeklagten frei. "Es gibt keine objektiven Beweise. Zugleich spricht vieles für die Täterschaft des Angeklagten. Aber es gibt auch Zweifel", hieß es.

(RP)
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