Mönchengladbach 150 Stunden gemeinnützige Arbeit für den Schwarzfahrer

Mönchengladbach · "Erschleichen von Leistungen" warf der Staatsanwalt dem Angeklagten (26) vor. Der Volksmund nennt die Straftat "Schwarzfahren". Der Gesetzgeber bestraft den Täter, der die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe.

Im Gerichtssaal zeigte sich der 26-jährige Rheydter sofort geständig: "Ja, ich gebe zu, ich bin 2014 und auch im vergangenen Jahr häufig ohne Fahrkarte mit dem Zug nach Krefeld gefahren". Er wohne zwar in Rheydt. "Aber tatsächlich komme ich aus Krefeld. Und dort lebt auch meine Familie", erklärte der Arbeitslose. Deshalb sei er sofort von Gladbach nach Krefeld und zurück mit der Bahn unterwegs gewesen.

"Jetzt muss ich allerdings auf meine kleine Tochter aufpassen", berichtete der Angeklagte im Prozess. Seine Freundin, die einen kleinen Sohn habe, müsse zur Zeit Sozialstunden in einem Pflegeheim leisten, ergänzte der Angeklagte. Die Bewährungshelferin des Rheydters berichtete im Gerichtssaal, dass der 26-Jährige jetzt versuche, beruflich Fuß zu fassen. Dann wurde das Vorstrafenregister des Angeklagten verlesen, das mit elf Eintragungen nun gar keinen positiven Eindruck hinterließ. Auch in der Vergangenheit war der Angeklagte bereits mehrfach als Schwarzfahrer, aber auch mit Drogenstraftaten aufgefallen.

Schließlich forderte der Staatsanwalt für den Bewährungsversager eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten - aber diesmal ohne Bewährung. "Ich möchte doch nicht wieder meine Familie im Stich lassen", jammerte der 26-Jährige in seinem Schlusswort. Am Ende hatte der Familienvater Glück. Das Gericht verurteilte ihn wegen Erschleichens von Leistungen in sechs Fällen zu einer sechsmonatigen Haftstrafe mit Bewährung. Allerdings muss er im Zeitraum von sechs Monaten 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Auf diese Chance reagierte der Angeklagte dankbar: "Die Strafe akzeptiere ich sofort".

(RP)
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