Mönchengladbach 15-Jähriger muss wegen Mordes an Freundin vor Gericht

Der gewaltsame Tod einer 15-jährigen Schülerin aus Grevenbroich beschäftigt demnächst das Landgericht Mönchengladbach. Am 24. Juli beginnt der Prozess. Dem 15-jährigen Hauptschüler drohen bis zu zehn Jahre Jugendstrafe. Er soll seine damalige Freundin aus Eifersucht mit fünf Messerstichen getötet haben.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Am Tattag Anfang Dezember letzten Jahres hatte die 15-Jährige dem mutmaßlichen Täter laut Anklage erklärt, sie habe sich in einen anderen Jungen verliebt. Daraufhin soll der Schüler ein Messer mit einer knapp 13 Zentimeter langen Klinge aus der Küche geholt haben. Zunächst hatte er sich jedoch angeblich nichts anmerken lassen.

Er soll seiner Freundin dann gesagt haben, er habe eine Überraschung für sie. Er verband ihr laut Anklage die Augen und sie sollte sich auf den Boden legen. Anschließend soll er ihr das Messer insgesamt fünfmal in den Bauch und den Hals gerammt haben. Danach flüchtete er aus dem Haus seiner Eltern, das Mädchen verstarb später im Krankenhaus.

Gegenüber der Polizei und dem Ermittlungsrichter hatte der Schüler die Tat gestanden, später jedoch sein Geständnis teilweise widerrufen. Laut Gericht hatte er erklärt, er habe das Mädchen nicht töten wollen. Für den Prozess sind zunächst vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll nach bisheriger Planung am 11. August verkündet werden.

Da der Angeklagte erst 15 Jahre alt ist, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Eltern des Mädchens sind als Nebenkläger im Verfahren dabei. Bei einer Verurteilung drohen dem Jungen bis zu zehn Jahre Jugendstrafe.

(afp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort