Mönchengladbach 15-Jähriger legt doch keine Revision ein

Fünf Tage nach der Verurteilung eines 15-jährigen Jugendlichen zu neun Jahren Jugendstrafe wegen Mordes ist die zunächst gegen das Urteil eingelegte Revision wieder zurückgezogen worden. Das teilte der Anwalt des Jugendlichen am Mittwoch mit.

 Ehegatten können keine Leistungen von der Versicherung verlangen, wenn sie sich gegenseitig Schaden an ihrem Eigentum zufügen.

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Foto: ddp, ddp

Der 15-Jährige war am Freitag vom Mönchengladbacher Landgericht wegen Mordes an einer gleichaltrigen Freundin verurteilt worden. Auf Wunsch der Mutter des Jugendlichen legte der Verteidiger anschließend Revision ein.

Anwalt Lutz Bartsch sagte, die Mutter habe es sich jetzt noch einmal anders überlegt. Sie habe sich über die Konsequenzen für alle Beteiligten Gedanken gemacht. So könnten zum einen die Eltern des Mädchens endlich mit der gerichtlichen Aufarbeitung des Geschehens abschließen. Zum anderen könnte ihr verurteilter Sohn mit Antritt der Strafhaft seinen Schulabschluss machen und danach eine Lehre beginnen. Das Urteil wird damit rechtskräftig.

Der 15-Jährige hatte im Prozess gestanden, seine Freundin Valerie im Dezember 2007 aus Eifersucht mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Die Tat hatte sich im Haus der Eltern des Jugendlichen in Grevenbroich (Rhein-Kreis Neuss) ereignet. Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

(rpo)
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