Mönchengladbach 14 Monate Haft für drogensüchtigen Ladendieb

Mönchengladbach · Im Gerichtssaal war der Mann (37) auf der Anklagebank kein Unbekannter. Der Mönchengladbacher, der aus Kasachstan stammt, musste sich am Mittwoch wieder einmal wegen mehrerer Ladendiebstähle vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten.

"Ja, das stimmt alles, das habe ich gemacht", gab der 37-Jährige ohne weiteres zu. Aber mit Gewalt sei er nie aufgefallen, versicherte der Trockenbauer eindringlich.

So war er am 16. April vorigen Jahres in drei Supermärkten aufgetaucht und hatte in die Regale gegriffen. In zwei Filialen stahl der Angeklagte Tabak im Gesamtwert von 191 Euro. In einem Elektromarkt verschwand er mit einer Kamera für 329 Euro, ohne zu zahlen. Im Minutentakt hatte der Heroinsüchtige damals die Märkte aufgesucht. Weil Ladendetektive inzwischen ihre Kollegen in den Filialen vor dem bekannten Ladendieb gewarnt hatten, wurde der Angeklagte bereits im nächsten Geschäft erwartet und in flagranti erwischt.

Zuschauer schmunzelten, als sich der Junkie im Gerichtssaal empört erinnerte: "Die Detektive haben mich ihren Kollegen angekündigt und auf mich gewartet". In zwei Geschäften war er mit zwei Kaffeepäckchen im Gesamtwert von 16 Euro aufgefallen.

Keine Bewährungsstrafe

Das Vorstrafenregister des Angeklagten enthält elf Eintragungen. In den meisten Fällen war der 37-Jährige als Ladendieb aufgefallen, aber auch als Autofahrer, der seinen Pkw ohne Führerschein, aber unter Alkohol oder unter Drogeneinfluss gesteuert hatte. Bewährungsstrafen wurden meistens widerrufen. Auch diesmal stand er als Bewährungsversager vor Gericht. Eifrig übergab der Angeklagte dem Gericht Unterlagen, mit denen er seine Bemühungen um eine Drogentherapie nachwies.

Vor vier Jahren habe er schon einmal eine Therapie abgeschlossen, sei aber dann nach einem Unfall rückfällig geworden. Der Angeklagte sei therapiewillig und habe trotz der Drogenabhängigkeit immer gearbeitet, setzte sich der Verteidiger für seinen Mandanten ein.

Am Ende verurteilte das Gericht den Angeklagten, der zurzeit bereits eine Haftstrafe verbüßt, wegen sechsfachen Ladendiebstahls zu 14 Monaten Freiheitsstrafe. Allerdings war von Bewährung keine Rede mehr. Der 37-jährige Mönchengladbacher muss die Haftstrafe, in der ein früheres Urteil enthalten ist, im Gefängnis verbringen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil sofort.

(RP/rl)
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