Mönchengladbach 1200 Euro Geldstrafe für einen Faustschlag

Mönchengladbach · Bereits zu Verhandlungsbeginn beteuerte der Angeklagte, der vom Gericht gestern zu einer Geld strafe von 1200 Euro verurteilt wurde: "Es tut mir leid. Es war ein Aussetzer". Tatsächlich warf der Staatsanwalt dem Mönchengladbacher (35) vorsätzliche Körperverletzung vor.

Im Karnevalstrubel soll der arbeitslose Maler und Lackierer in einem Altstadtlokal einen anderen Gast mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Für das 42 Jahre alte Opfer habe das mit einer Nasenfraktur geendet. Der Angeklagte zeigte sich sofort geständig, beteuerte aber zugleich: "Ich bin provoziert worden". Das Opfer habe seinen Freund am T-Shirt gezupft und dauernd gerufen: "Lach doch mal". Als der Angeklagte den 42-Jährigen aufforderte, damit aufzuhören, habe der nur unwirsch reagiert und ihm seinerseits Schläge angedroht."Da habe ich mit der Faust zugeschlagen", erinnerte sich der Angeklagte. Aber er habe doch bereits ein Anti-Aggressions-Training absolviert, weil er nicht mehr so überreagieren wollte, ergänzte der Mönchengladbacher niedergeschlagen. Dabei wurde gestern bekannt, dass der Handwerker bereits in der Vergangenheit mehrmals als Schläger aufgefallen und verurteilt worden war. Das letzte Mal hatte er 2005 wegen Körperverletzung zehn Monate Haft kassiert.

Am Ende half dem vorbestraften Mann, dass das Opfer, ein 42-jähriger Feuerwehrmann, ohne Belastungstendenz aussagte. Er sei damals nur deshalb in die Altstadt gegangen, weil er von einem Gast einer häuslichen Party darum gebeten worden war. "Nach einer feuchtfröhlichen Party weiß ich nur noch, dass ich geblutet habe und ins Krankenhaus gekommen bin", so das Opfer. Im übrigen sei die Verletzung nicht so schlimm gewesen, von Fraktur keine Rede. Der Staatsanwalt forderte für den Angeklagten mit dem gut gefüllten Vorstrafenregister eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Doch der Richter hielt eine Geldstrafe für ausreichend. Offenbar sei der Angeklagte, der selbst 1,3 Promille im Blut hatte, durch das betrunkene Opfer provoziert worden. Die Strafe (120 Tagessätze zu zehn Euro) kann der arbeitslose Handwerker in Raten abzahlen.

(RP)
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