Mettmann/Wülfrath Zwei Jahre auf Bewährung für räuberische Erpressung

Mettmann/Wülfrath · Seine letzte Chance nutzte er dann doch noch: Bevor sich Robert Bertling, Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal, und seine Schöffen zur Beratung zurückzogen, entschuldigte sich der 51-jährige Angeklagte mit gesenktem Blick bei seinem Opfer.

Der Wülfrather bat darum, dass der Taxifahrer ihm und seiner Familie nicht böse sein solle. Unsicher klang seine Stimme, langsam formte er die wenigen Sätze, er schien unter enormen Druck zu stehen.

Fünf Verhandlungstage lang beschäftigte sich das Gericht mit der schweren räuberischen Erpressung Ende Mai vergangenen Jahres, bei dem der Wülfrather den 32-jährigen Taxifahrer von der Düsseldorfer Altstadt auf den Parkplatz der Mettmanner Bahnstation "Stadtwald" lotste und ihn dort mit seiner Soft-Air-Waffe bedrohte. 50 Euro erbeutete er, bevor ihn das Opfer nach einem Gerangel überwältigte, festhielt und der Polizei übergab.

Am Mittwoch wurde der Angeklagte verurteilt: Er erhielt für seine Tat zwei Jahre auf Bewährung. Bei der Begründung des Urteils erläuterte Robert Bertling vor allem, welche Faktoren sich strafmildernd auswirkten. Ins Gewicht gefallen sei, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und geständig war. "Außerdem machte er geringe Beute, die er beim Gerangel im Taxi wieder verlor", stellte der Vorsitzende Richter fest. Dem Opfer sei nur ein geringer körperlicher und materieller Schaden entstanden.

Auch die schwierige Lebenssituation bewertete das Gericht zugunsten des Wülfrathers: Zum Zeitpunkt der Tat habe er unter Einfluss von Alkohol und Medikamenten gestanden, sei arbeitslos gewesen und habe eine Auseinandersetzung mit seiner Lebensgefährtin befürchtet.

Auch die Auswirkungen für das Opfer zogen die Richter heran. Der 32-Jährige, der als Nebenkläger auftrat, leide bis heute psychisch unter der Bedrohung mit einer Waffe, könne weder selbst als Taxifahrer arbeiten, noch als Fahrgast in einem sitzen. Der Angeklagte, der sich nun regelmäßig mit seinem Bewährungshelfer treffen muss, akzeptierte das Urteil.

Da sich der Mann in einer Privatinsolvenz befindet, darf er zwar keine Zahlungsverpflichtungen eingehen, doch seine Lebensgefährtin sprang für ihn ein, ließ den Anwalt eine erste Rate übergeben und versprach dem Opfer weitere finanzielle Wiedergutmachung.

(ila)
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