Unter strenger Bewachung vor dem Landgericht Wülfrather (35) kämpft vor Gericht um Einweisung in Entziehungsanstalt

Wülfrath/Wuppertal · Ein Wülfrather (35) war wegen schweren Diebstahls mit Waffen zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Nun kämpft er im Berufungsprozess darum, in einer Entziehungsanstalt eingewiesen zu werden.

Wegen Diebstahls verurteilter Wülfrather (35) kämpft vor Gericht um Einweisung in Entziehungsanstalt.

Wegen Diebstahls verurteilter Wülfrather (35) kämpft vor Gericht um Einweisung in Entziehungsanstalt.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Der Angeklagte wird mit Handschellen in den Saal geführt. Dort sitzen auch die Vollzugsbeamten, die ihn vom Justizkrankenhaus in Fröndenberg zum Landgericht Wuppertal begleitet hatten. Der Wülfrather wirkt aufgebracht, man scheint zu fürchten, dass er sich nicht unter Kontrolle haben könnte auf der Anklagebank. Dabei geht es eigentlich nur noch darum, ob er in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird, oder eben nicht.

Das Amtsgericht hatte den 35-Jährigen wegen schweren Diebstahls mit Waffen zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Dort hatte der Angeklagte vier der ihm vorgeworfenen Taten gestanden, an die anderen Diebstähle könne er sich nicht erinnern.

Begonnen hatte die Diebstahlsserie in einer Drogerie mit Parfüm für 240 Euro und zwei Wellensteyn-Jacken für 600 Euro. In einer Tankstelle hatte der Mann nach einem Zigaretten-Aufsteller im Wert von 1000 Euro gegriffen, den hatte ihm ein Mitarbeiter wieder „abnehmen“ können.

Es folgten weitere Parfüm-Diebstähle, teils für knapp 2000 Euro. Einmal verstaute er sieben Flaschen Gucci-Parfüm in seinem mit Alufolie isolierten Rucksack, ein anderes Mal 13 Flaschen „Chanel“. Dazwischen immer wieder Hochprozentiges, auch flaschenweise.

Unbemerkt waren die Diebstähle nicht geblieben: In einem Geschäft hatte sich der 35-Jährige aus dem Griff eines Ladendetektivs befreien können, in einem anderen hatte es ein Gerangel mit einem Security-Mitarbeiter gegeben. Bei einigen der Ladendiebstähle hatte es Zeugen gegeben, auch Überwachungskameras hatten die Taten gefilmt. Sie sollen der Finanzierung der Drogensucht gedient haben, der Angeklagte habe Angst vor einem Entzug gehabt. Weil er ein Taschenmesser, Scheren oder auch Pfefferspray bei sich hatte, folgte eine Anklage wegen des „Diebstahls mit Waffen“.

Um die Diebstähle geht es nun in der Berufungsverhandlung aber gar nicht mehr, sondern nur noch darum, ob der Wülfrather in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden soll. Das, so lässt er das Gericht wissen, wolle er unbedingt.

Möglicherweise erhofft er sich davon, nach erfolgreicher Therapie nach der Halbstrafe entlassen zu werden und den Rest zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen. Das Amtsgericht hatte diese Unterbringung abgelehnt, vor allem auch, weil eine psychiatrische Gutachterin dem 35-Jährigen neben der Drogenabhängigkeit auch noch eine paranoide Schizophrenie attestiert und betont hatte, dass eine Entziehungsanstalt nicht der richtige Ort sei für die Behandlung eines psychisch kranken Straftäters.

Nun gibt es ein neues Gutachten, das aber war dem Angeklagten versehentlich nicht zugestellt worden. In drei Wochen soll es weitergehen mit einem Fortsetzungstermin und dann hoffentlich auch mit einer Entscheidung des Berufungsrichters darüber, wo und wie es für ihn nun weitergeht.