Mettmann Vorsicht Abmahn-Abzocke

Düsseldorf · Eltern von minderjährigen Kindern sollen wegen illegalen Downloads eine Unterlassungs-Erklärung unterschreiben, Schadensersatz leisten und hohe Anwaltsgebühren zahlen.

Wolfgang P. (Name geändert) fiel aus allen Wolken, als er einen Brief einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei öffnete. Der Mettmanner und seine Frau wurden in diesem Schreiben des illegalen Downloads eines Musikstücks der "Fantastischen Vier" bezichtigt. Wolfgang P. aber hat überhaupt keine Ahnung, wie man Musiktitel im Internet downloaded. Auch seine Frau nicht. Sein 15-jähriger Sohn schon. Der hatte den Musiktitel heruntergeladen, nicht wissend, dass er geistiges Eigentum stahl.

"Illegaler Download" — immer häufiger flattern Internet-Nutzern — vor allem auch Eltern minderjähriger Kinder — Abmahnungen mit solch drastischen Vorwürfen ins Haus. Die Kinder haben über eine Internet-Tauschbörse Musik oder auch Filme auf den heimischen PC geladen und damit durch Vervielfältigung und Verbreitung gegen das Urheberrecht verstoßen. Über die IP-Adresse des Rechners lässt sich feststellen, wann und wie der Inhaber des Online-Anschlusses eine Tauschbörse genutzt hat.

Teure außergerichtliche Einigung

Mit den Abmahnungen der Anwaltskanzlei war auch das Angebot an Wolfgang P. verbunden, die Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen. Für 900 Euro könnte man aus der Sache rauskommen. Für viele Betroffene ist dies eine Menge Geld.

"Den Brief des Anwalts zu ignorieren und einfach in den Papierkorb zu werfen, nutzt nichts. Denn schon bald kann eine Klage folgen", warnt Andreas Adelberger von der Beratungsstelle in Velbert. "Urheberrechtsverstöße sind keine Bagatellen, denn der Musikindustrie entstehen hierdurch gewaltige finanzielle Schäden.

Doch bisweilen werden durch die Abmahnenden unberechtigte und weit überzogene Forderungen gestellt", berichtet der Verbraucherschützer von grassierender Abzocke: zur Zeit bewegen sich die Anfragen zwischen 10 und 30 Fällen im Monat alleine in Velbert. Flattert eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus, darf keine Zeit verloren werden. Weil für die Abgabe der Unterlassungserklärung nur eine sehr kurze Frist — meist drei bis fünf Tage — eingeräumt wird, sollte man sich umgehend juristisch beraten lassen. Dies hat Wolfgang P. gemacht.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte auch dann nicht ungeprüft abgegeben werden, wenn der vorgeworfene Urheberrechtsverstoß begangen wurde. Denn meist beinhaltet diese Erklärung ein Schuldanerkenntnis, das darüber hinaus mit weiteren, meist überhöhten Zahlungsverpflichtungen gekoppelt ist. Auch wenn die Abmahnung berechtigt ist, sind Schadenersatzforderungen und — davon abhängig — die Gebühren des gegnerischen Anwalts oft zu hoch, sagt Andreas Adelberger. Die Höhe der Kosten hänge davon ab, wie viele Musikstücke illegal zum Download angeboten oder heruntergeladen wurden.

Bei Bagatellverstößen hat der Gesetzgeber vorgesehen, die gegnerischen Anwaltsgebühren für eine Abmahnung auf 100 Euro zu begrenzen. Wolfgang P. erhielt eine erneute Aufforderung zu zahlen, sein Anwalt riet ihm, dieses Schreiben zu ignorieren. Der Sohn von Wolfgang P. hat aus der Sache gelernt. Er wird niemals wieder Musikstücke aus dem Internet downloaden.

(RP)
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