Leserforum "Völliges Unverständnis für die Anonymität"

Mettmann · Sollen die Namen von beanstandeten Betrieben öffentlich gemacht werden? Leser sagen: Ja!

 In der Ekelbäckerei fanden Kontrolleure des Amts für Verbraucherschutz weggeworfene Lebensmittel und Essensreste.

In der Ekelbäckerei fanden Kontrolleure des Amts für Verbraucherschutz weggeworfene Lebensmittel und Essensreste.

Foto: Kreis MEttmann

Mettmann Kontrolleure finden Dreck und Tierkot in einer Großbäckerei - und doch wird der Name des Betriebes von der Kreisverwaltung nicht veröffentlicht, weil sie es nach derzeitiger Gesetzeslage nicht darf. Dafür hat nicht ein einziger, der sich im Leserforum zum Thema gemeldet hat, Verständnis. Im Gegenteil. Ein Auszug: Ursula Böhnke: "Die Verbraucher müssen geschützt werden vor solch gewissenlosen Betrieben.

Der Name sollte veröffentlicht werden, damit jeder selbst entscheiden kann, ob er dort seine Brötchen kauft. Das Gemeinwohl geht vor! Die Menschen im Ungewissen zu lassen, finde ich nicht gut. Man fragt sich, ist das vielleicht mein Bäcker?" Marlies Oelschlägel: "Ich bin dafür, das man solche Dreckspatzen auch mit Namen nennt, damit ich einen weiten Bogen um solche Geschäfte machen kann.

Die guten Geschäfte sollten aber auch gelobt werden mit Namen." Heidrun Feldmann: "Verbraucherschutz kann nur stattfinden, wenn der Verbraucher auch informiert wird. Solche Betriebe lernen nur dann, wenn der Verbraucher auch weiß, wo diese Zustände herrschen und er sich vor solchen unhygienischen Zuständen schützen kann." Horst Krings: "Klar sollen die "Drecksäcke" beim Namen genannt werden! Anonymität finde ich hier in keinster Weise angebracht, derjenige kann sich ja nach Besserung in aller Öffentlichkeit entschuldigen.

" Wolfgang Meyer: "Ich bin enttäuscht, dass das Amt für Verbraucherschutz nicht den Namen der Bäckerei herausgibt. Meiner Meinung nach ist hier eine sofortige Schließung der Ekelbäckerei nötig. Bei dem Gedanken, ich könnte mein Frühstücksbrötchen gerade von dieser Bäckerei beziehen, könnte ich . . .. Hier wird mal wieder der Absichtserklärung geglaubt, in Zukunft sauber zu arbeiten.

" Klaus-Jürgen Laufs: "Natürlich muss und soll der Name dieser Ekelbäckerei öffentlich genannt werden! Das Recht auf Anonymität hat doch dieser Betrieb verwirkt. Es geht doch um den Schutz, Gesundheit und Unversehrtheit des Verbrauchers. Dass damit die Geschäftsgrundlage sehr wahrscheinlich entzogen wird, hat dieser Betrieb doch alleine zu verantworten. Also nicht lockerlassen, nennen Sie uns diesen Ekelbetrieb, das muss doch in unserem Rechtsstaat möglich sein.

" Margret Herriger: "Das ist mal wieder typisch. Der Kreis Mettmann ist groß. . ."

(RP)
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