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Mettmann Verwaltung soll den Bürgern antworten

Mettmann · UBWG will Geschäftsordnung des Rates ändern: Fraktionschef Kampen sieht Bürgermeister in der Pflicht.

 Hans-Günther Kampen will die Geschäftsordnung des Rates ändern lassen.

Hans-Günther Kampen will die Geschäftsordnung des Rates ändern lassen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Unabhängige Bürger-Wähler-Gemeinschaft Mettmann (UBWG) fordert Bürgermeister Thomas Dinkelmann dazu auf, die Geschäftsordnung des Rates zu ändern. Die UBWG will mit dieser Änderung die Stadtverwaltung bei Bürgeranfragen stärker in die Pflicht nehmen und schlägt daher folgenden Passus vor: „Die gestellten Fragen werden vom Bürgermeister – gegebenenfalls ergänzt um Anmerkungen von Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes – beantwortet. Die Fraktionen sind zu ergänzenden Stellungnahmen berechtigt.“

Anlass des Antrages ist eine Bürgeranfrage unter anderem von Helmut Peick in der vergangenen Ratssitzung. Bürgern, die ein Anliegen vorbringen wollen, wird in Ratssitzungen ein Rederecht eingeräumt, bevor die eigentliche Sitzung beginnt. Dafür gibt es, wie in anderen Städten auch, Regeln. So wird Wert darauf gelegt, dass der Bürger sein Anliegen als Frage formuliert. Bevor Peick das Rederecht erhielt, erinnerte Bürgermeister Thomas Dinkelmann die Anwesenden an die bestehende Geschäftsordnung des Rates, der zufolge Bürgeranfragen der Rat und nicht die Stadtverwaltung zu beantworten habe.

Die Fragen von Helmut Peick zu den Stadtwerken und dem Verkehrsgutachten trafen die Ratsmitglieder daraufhin teilweise unvorbereitet, die Antworten waren unzureichend, der Dialog zwischen dem Bürger und den Politikern war für beide Seiten nicht zufrieden stellend. „Das führt dazu, dass erkennbar überforderte Politiker Verwaltungshandeln beziehungsweise Sachverhalte erläutern sollen, während sich die eigentlich angesprochenen Vertreter der Verwaltung um eine Stellungnahme drücken können“, ärgert sich Peick.

Der rührige Bürger verweist auf andere Städte, wo „in erster Linie Bürgermeister und Verwaltungsvorstand Rede und Antwort“ stehen. In einem umfangreichen Schriftwechsel mit der Stadtverwaltung arbeitete Peick im Nachgang der Sitzung die Themen weiter aus, wobei Rechtsdezernent Dietrich Stang auf einen ausufernden Arbeitsaufwand für besonders knifflige Bürgeranfragen hinwies, der mehrere Tage in Anspruch nehmen würde. Stang verwies auf den guten Willen der Stadtverwaltung, die nach einer Anfrage Peicks zum Thema Haushalt Ende vergangenen Jahres ein zwölfseitiges Antwortschreiben übermittelt habe. Derlei Ausarbeitungen würden indes die Personalkapzitäten der Verwaltung übersteigen. Für Peick nicht befriedigend: „Für mich stellt sich die politische Frage, inwieweit Verwaltung bereit ist, Bürgern im Sinne der immer wieder zitierten Transparenz und Bürgerbeteiligung im konkreten Fall Auskunft zu erteilen.“

UBWG-Fraktionschef Hans Günther Kampen verweist in seinem Antrag ebenfalls auf die Gepflogenheiten in anderen Städten: „Mit Ausnahme von Velbert, wo es keine Einwohnerfragestunde gibt, erfolgt die Beantwortung der Einwohnerfragen in allen anderen kreisangehörigen Kommunen vom Bürgermeister, in der Regel ergänzt von der Verwaltung. In Hilden sind die Fraktionen zur ergänzenden Stellungnahme berechtigt“, erläutert Kampen. Eine Beantwortung der Einwohnerfragen durch den Bürgermeister erscheine naheliegend, so Kampen, „da sich die Fragen zumeist auf Tätigkeiten beziehungsweise unterlassene Tätigkeiten der Verwaltung beziehen. Der Bürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsvorstandes ist grundsätzlich am besten für die Beantwortung dieser Fragen geeignet.“

Der Verwaltungsausschuss soll am 12. November über diesen Antrag beraten.

(arue)
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