Mettmann Verlieren Musikschullehrer ihre Verträge?

Mettmann · Überraschendes Urteil des Bundessozialgerichts. Die Honorarkräfte haben just unterschrieben, aber mit Zusatzklausel.

 Musikschule - das mehr als nur der wöchentliche Unterricht. Dieser Meinung sind Verdi und der NRW-Landesverband der Musikschulen. Sie fordern eine tarifliche Absicherung für Musikschullehrer.

Musikschule - das mehr als nur der wöchentliche Unterricht. Dieser Meinung sind Verdi und der NRW-Landesverband der Musikschulen. Sie fordern eine tarifliche Absicherung für Musikschullehrer.

Foto: Dietrich Janicki

Eine "Dissonanz" ist per Definition in der Musik eine "aufklärungsbedürftige Tonfolge". Dabei können Dissonanzen, Missklänge, eine Partitur durchaus voran bringen. Was mit den ehemaligen Honorarkräften der Mettmanner Musikschule jetzt gespielt werden soll, ist so eine Dissonanz und gleicht derzeit einer Unvollendeten. "Im Februar 2018 haben wir den ehemaligen Honorarkräften auf zwei Jahre befristete Tarifverträge gegeben", sagt die (noch) zuständige Fachbereichsleiterin im Rathaus, Ute Piegeler. Das galt, ihrer Schätzung nach, für Dreiviertel des rund 30-köpfigen Pädagogenteams. Ihnen droht nach Informationen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi nun die Rolle rückwärts. Denn völlig überraschend hat das Bundessozialgericht im März anderslautende Urteile von Vorinstanzen kassiert und die Beschäftigung von Musikschullehrern auf Honorarbasis für durchaus rechtens erklärt. Einschränkung: Der jeweilige Einzelfall müsse geprüft werden.

Das Urteil könnte unmittelbare Auswirkungen für die Mettmanner Musikschule haben. Nach Verdi-Informationen ließ die Stadt die einstigen Honorarkräfte eine Zusatzvereinbarung unterschreiben, die für genau diesen Fall die Rückkehr zum alten Status erlaubt. Mit anderen Worten: Die Musikschullehrer würden ihre soziale Absicherung, die Rentenbeiträge und den Urlaubsanspruch wieder verlieren. Verdi-Sekretär Jörg Krings sagt: "Diese Rolle rückwärts geht unserer Meinung nach arbeitsrechtlich gar nicht. Und sie zeigt eine äußerst geringe Wertschätzung der Stadt für die Musikschullehrer."

Die Bereichsleiterin im Rathaus, Ute Piegeler, hält ihm entgegen: "Soweit sind wir noch gar nicht." Denn derzeit läuft noch ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Mettmann und der Rentenkasse. Dabei geht es um die Nachzahlung von insgesamt 230.000 Euro an Sozialleistungen für die Honorarkräfte der Musikschule aus den Jahren 2015 und 2016, so die Auskunft von Piegeler.

Den Ausgang dieses Verfahrens will Piegeler erst einmal abwarten. Derzeit klemmt die Stadt aus ihrer Sicht zwischen den sich widersprechenden Urteilen hoher Gerichte und den Einschätzungen von Sozialversicherungsträgern: "Eine sehr komplizierte Gemengelage".

Die Gewerkschaft Verdi fordert, Mettmann müsse bei den gerade geschlossenen Verträgen bleiben. Unterstützung kommt vom NRW-Landesverband der Musikschulen. Dessen Vize-Vorsitzender Bernd Smalla sagt: "Unserer Meinung nach kann der pädagogische Auftrag einer Musikschule nur dann erfüllt werden, wenn die Musikschullehrer sozial abgesichert sind."

Um die Leidenschaft eines Musikschülers für ein Instrument und eine Musikrichtung zu wecken, brauche es deutlich mehr als nur Musikunterricht: "Wir beraten die Eltern und begleiten bei Auftritten und Vorspielterminen." Smalla hofft auf Landesmittel. Die neue CDU/FDP-Regierung habe eine Verbesserung der Situation an den Musikschulen sogar im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

(RP)
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