Bande war in Neuss und Umgebung aktiv „Falsche Polizisten“ verurteilt

Mettmann/Neuss · Die Kripo Neuss hat einer internationalen Betrügerbande das Handwerk gelegt. Die Täter hatten auch in Mettmann Senioren um ihr Vermögen gebracht.

 Das Landgericht Düsseldorf hat die Mitglieder der Bande zu langen Haftstrafen verurteilt.

Das Landgericht Düsseldorf hat die Mitglieder der Bande zu langen Haftstrafen verurteilt.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Das Landgericht Düsseldorf hat die Mitglieder einer internationalen Betrügerbande zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Männer müssen für bis zu sechs Jahre in Haft. Sie hatten in Neuss und Umgebung Senioren um insgesamt 800.000 Euro betrogen. Auch in Mettmann waren die Betrüger aktiv. Eine Sonderkommission der Neusser Kripo hatte der Bande im Februar 2020 das Handwerk gelegt.

Die größte Beute hatten die Männer in Neuss gemacht. Bei einem Rentner hatte sich die Bande telefonisch gemeldet, der Anrufer gab sich als Kripobeamter mit Namen „Kropp“ aus. Der falsche Polizist erklärte dem hochbetagten Opfer, dessen Geld sei bei der Bank nicht mehr sicher, die Filiale des Geldinstitutes sei von einem „kriminellen Clan“ unterwandert worden. Letztlich ließ sich der Rentner dazu verleiten, 120.000 Euro von seinem Konto abzuholen. Das Geld übergab er vor seiner Haustür an ein Mitglied der Betrügerbande.

Ähnliche Taten gelangen der Bande unter anderem in Köln, Düsseldorf, Tübingen, Hilden und Mettmann. Mal platzierten die Geschädigten mehrere zehntausend Euro in bar im Vorgarten, mal waren es Gold, Schmuck oder Sparbücher. Nach drei Monaten und einer Serie von insgesamt elf Taten konnte die Neusser Kriminalpolizei der Gruppierung das Handwerk legen. Nach einer Betrugstat verfolgte die Kripo die Täter bis zur Übergabe der Beute an Hintermänner der Bande. Im Prozess gaben sich die Angeklagten arglos: Sie seien angeworben worden, um „Werttransporte“ durchzuführen. Erst später wollten sie realisiert haben, dass sie Teil einer Betrugsmaschinerie gewesen seiein.  Das nahm ihnen die zuständige Richterin nicht ab. „Es war Ihnen allen bewusst, dass Sie Senioren um das gesamte Vermögen bringen“, sagte sie in der Urteilsbegründung.

Mit dem Urteil war die zuständige Strafkammer weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die hatte bis zu sieben Jahre Haft gefordert. Vier der Angeklagten wurden zu Strafen zwischen vier und sechs Jahren Gefängnis verurteilt, ein Komplize kam wegen geringer Tatbeteiligung mit einer Bewährungsstrafe davon. Gut möglich, dass sich der Bundesgerichtshof in den nächsten Monaten mit den „falschen Polizisten“ befassen muss. Zwei Verteidiger kündigten an, gegen die Entscheidung Revision einlegen zu wollen.

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