Gerichtsurteil hat Einfluss auf die Bürgermeisterwahl in Mettmann Stichwahl erlaubt – wer macht das Rennen?

Mettmann · Das Landesverfassungsgericht hat die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen für verfassungswidrig erklärt. Wird die Stichwahl wieder eingeführt, erleichtert das die Abwahl der Amtsinhaber. Das sagen die Parteien.

 Unser Archivfoto zeigt Bürgermeister Thomas Dinkelmann und ME-Sport-Geschäftsführerin Sandra Pietschmann (hier mit Norbert Krüger, r.) vor dem Mettmanner Bachlauf. Womöglich treten jetzt beide als Bürgermeisterkandidaten gegeneinander an.

Unser Archivfoto zeigt Bürgermeister Thomas Dinkelmann und ME-Sport-Geschäftsführerin Sandra Pietschmann (hier mit Norbert Krüger, r.) vor dem Mettmanner Bachlauf. Womöglich treten jetzt beide als Bürgermeisterkandidaten gegeneinander an.

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

Das nordrhein-westfälische Landesverfassungsgericht hält die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen für verfassungswidrig. Ein entsprechendes Urteil verkündeten die Richter am vergangenen Freitag in Münster. Sie begründeten es damit, dass der Gesetzgeber nicht ausreichend geprüft habe, inwieweit eine Wahl mit relativer Mehrheit und damit womöglich nur geringem Stimmenanteil Bürgermeistern und Landräten eine ausreichende Legitimation verschafft. Dies sei angesichts der zunehmenden Zersplitterung der Parteienlandschaft aber notwendig.

 Tritt zur Wiederwahl an: Thomas Dinkelmann (Mettmann).

Tritt zur Wiederwahl an: Thomas Dinkelmann (Mettmann).

Foto: Kreisstadt Mettmann

Was bedeutet das Urteil für die bevorstehenden Bürgermeisterwahlen? Tatsächlich hätte ohne Stichwahl und bei mehr als einem Gegenkandidaten bereits ein sehr geringer Stimmenanteil von etwas mehr als 20 Prozent genügt, um einen Kandidaten ins Bürgermeister-Amt zu hieven. Und da ein Amtsinhaber erfahrungsgemäß über einen garantierten Stimmenanteil in etwa gleicher Höhe verfügen kann, schien die Ablösung des amtierenden Bürgermeisters ohne Stichwahl damit ungleich schwerer. Insbesondere in Mettmann bestimmte das die Taktik von CDU und SPD: Sie hatten sich auf nur eine Gegenkandidatin geeinigt, um ihr die größten Chancen gegen Thomas Dinkelmann zu verschaffen.

Was sagen die Parteien in Mettmann? Die Vorstände von CDU und SPD haben mit Sandra Pietschmann, Geschäftsführerin des Vereins Mettmann- (ME-) Sport, eine gemeinsame Gegenkandidatin zum ebenfalls parteilosen Thomas Dinkelmann vorgeschlagen. Das Urteil sei „im Prinzip eine gute Entscheidung für alle demokratischen Kräfte in Mettmann. So ist sicher gestellt, dass eine neue Bürgermeisterin die Mehrheit der Mettmanner Bürger hinter sich vereinigen kann“, heißt es auf Nachfrage unserer Redaktion.

Was bedeutet das? Bei einer Stichwahl kann mit einem größeren Stimmenanteil und womöglich auch mit einer größeren Gesamtzahl an Stimmen gerechnet werden. Beispiel Bürgermeisterwahl in Mettmann von 2015: Auf Thomas Dinkelmann als einen von vier Bewerbern entfielen im ersten Wahlgang 5103 aller 13.533 abgegebenen Stimmen. An der Stichwahl nahmen dann zwar mit 12.014 weniger Wähler teil. Doch auf Dinkelmann entfielen 8108 Stimmen, deutlich mehr als im ersten Wahlgang. Die Vorstände von CDU und SPD hoffen auf diesen Effekt nun zu Gunsten ihrer eigenen Wunschkandidatin, an der sie auch weiterhin festhalten: „Mit Sandra Pietschmann als unserer gemeinsamen Kandidatin sind wir bestens aufgestellt. Sie verkörpert eine proaktive und neue Politik in Mettmann – auch und gerade für den Fall weiterer Kandidaturen.“ Das schreiben Richard Bley, Gabriele Hruschka (beide CDU), Heribert Klein und Florian Peters (beide SPD) in einer gemeinsamen E-Mail.

„...für den Fall weiterer Kandidaturen?“ Was heißt das? Dass nun wieder offen ist, wie viele Bewerber an diesem Rennen teilnehmen. FDP-Fraktionschef Klaus Müller kommentiert: „Für die Parteien in Mettmann bedeutet dieses Urteil, dass alle bisherigen taktischen Gedankenspiele wieder auf Null gestellt werden müssen.“ Das gilt aber insbesondere für die FDP: Hätte sie der Kandidatin von CDU und SPD größere Chancen geben oder vorab schon eine Art Koalitionsfrieden schließen wollen, hätte sie in der Konstellation ohne Stichwahl auf einen eigenen Kandidaten verzichten müssen. Jetzt aber kann sie neu denken. Tatsächlich hatte sich die FDP vorbehalten, eventuell noch einen eigenen Kandidaten ins Rennen zu schicken. Wird sie es nun tun? Außerdem gibt es in Mettmann eine „außerparlamentarische Opposition“, um die es zwar ruhig ist, die aber die Ereignisse wachsam beobachtet: Im Juni 2019 hatte eine Gruppe von Bürgern eine Stellenanzeige für das Amt des Mettmanner Bürgermeisters geschaltet, in der zwischen den Zeilen deutliche Kritik am derzeitigen Amtsinhaber zu vernehmen war. Auch sie hat damals RP-Informationen zufolge überlegt, einen eigenen Bürgermeister-Kandidaten aufzustellen. Wird sie diese Gedankenspiele nun in die Tat umsetzen?

 Kandidiert nicht mehr: Claudia Panke (Wülfrath).

Kandidiert nicht mehr: Claudia Panke (Wülfrath).

Foto: Thomas Müller/F.Thomas Mueller

Nils Lessing, Fraktionschef der Grünen, hat also nicht ganz Unrecht, wenn er sagt: „Ich glaube die Bürgermeisterwahl wird noch sehr spannend.“ Lessing begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichts „außerordentlich“: Die Abschaffung der Stichwahl habe die kommunale Demokratie geschwächt „und war in erster Linie ein parteitaktisches Manöver der Landes-CDU“. Für die Bürgermeisterwahl in Mettmann bestünden für die Bürger nun mehr Chancen, ihre inhaltlichen Wünsche auch bei der Wahl eines Bürgermeisterkandidaten deutlicher einfließen zu lassen. Auch Hans Günther Kampen (UBWG) zeigt sich über das Urteil erfreut, „denn damit wird die Demokratie gestärkt“.

 Will ebenfalls wieder zur Wahl antreten: Christoph Schultz (Erkrath).

Will ebenfalls wieder zur Wahl antreten: Christoph Schultz (Erkrath).

Foto: Stadt Erkrath

Was bedeutet das Urteil für die Kandidatur von Sandra Pietschmann? CDU und SPD eint der Wunsch nach Ablösung des bisherigen Amtsinhabers Thomas Dinkelmann. Die Vorstände von CDU und SPD haben Sandra Pietschmann als Kandidatin vorgeschlagen. Diesem Vorschlag müssen die Parteimitglieder erst noch zustimmen. Beide Parteien werden Ende Januar Mitgliederversammlungen abhalten. Haben die Mitglieder Zweifel, wird sich das wohl am ehesten in Form von Stimmenanteilen zu Gunsten oder zu Ungunsten der Kandidatin ausdrücken. Es geht also darum, wie stark die Rückendeckung ist, die ihr die Mitglieder mitgeben. Denn es gilt als eher unwahrscheinlich, dass die Mitglieder gegen den Kandidatenvorschlag ihrer Vorstände stimmen. Das würde die Vorstände beider Parteien schwächen und die Bürgermeisterkandidatin demontieren. Außerdem geht es um Zeit, die der Gegenkandidat nun braucht, um sich und seine Ideen auch der Öffentlichkeit zu präsentieren. Und die arbeitet derzeit vor allem für den Amtsinhaber.

(arue)
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