Kreis Mettmann Steuererklärungen werden bis Ende Mai fällig

Kreis Mettmann · In diesem Jahr muss die Einkommensteuer-Erklärungen für das abgelaufene Jahr bis spätestens 31. Mai eingereicht werden. Darauf machen jetzt die Finanzämter aufmerksam. Erst ab 2018 ist die Frist um zwei Monate jeweils bis zum 31. Juli verlängert. Wer seine Steuererklärung vollständig elektronisch abgibt, darf sich aber schon in diesem Jahr bis zum 31. Juli Zeit lassen. Anmelden kann man sich im Internet unter www.elster.de.

In diesem Jahr muss die Einkommensteuer-Erklärungen für das abgelaufene Jahr bis spätestens 31. Mai eingereicht werden. Darauf machen jetzt die Finanzämter aufmerksam.

Erst ab 2018 ist die Frist um zwei Monate jeweils bis zum 31. Juli verlängert. Wer seine Steuererklärung vollständig elektronisch abgibt, darf sich aber schon in diesem Jahr bis zum 31. Juli Zeit lassen. Anmelden kann man sich im Internet unter www.elster.de.

Für die Abgabe der Erklärung muss niemand persönlich vorbeischauen.. Der Einwurf in den Briefkasten oder eine Postsendung reichen aus. Für diejenigen, die persönlich abgeben möchten, ist dies zeitsparend an den Info-Theken im Eingangsbereich des zuständigen Finanzamts möglich. Belege müssen grundsätzlich nicht mehr beigefügt werden. Die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017 wird so deutlich einfacher.

Belege sind nur noch dann nötig, wenn sie in den Formularen ausdrücklich verlangt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn erstmals ein Behinderten-Pauschbetrag beantragt wird. Bei Bedarf fordert das Finanzamt die Belege an, die es sehen will.

Dazu sind die Belege mindestens bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens aufzubewahren. Wie schnell die Erklärungen bearbeitet und die Steuerbescheide erstellt werden können, lässt sich nicht vorhersagen. Der Anteil der Erklärungen im elektronischen Verfahren soll steigen, denn letztlich profitieren beide Seiten davon: Die Bürger könnten sich zum Beispiel im authentifizierten Verfahren die dem Finanzamt vorliegenden Daten vorab anschauen und in ihre Erklärungen einbinden. Zusätzlich könnten Daten des Vorjahres leicht übernommen werden, so dass der Umfang der notwendigen Eingaben schrumpfe.

Die Übermittlung über die Datenleitung spare Porto und die Finanzverwaltung müsse die so übermittelten Daten nicht mehr zeitaufwendig in das behördeneigene Berechnungsprogramm eingeben.

(cis)
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