Kreis Mettmann Städte gewinnen an jedem Spielautomat

Kreis Mettmann · Der Bund der Steuerzahler NRW hat die Spielapparatesteuer in Städten ab 30 000 Einwohner verglichen und enorme Unterschiede festgestellt. In Mettmann und Erkrath liegt die Steuer pro Gerät in Spielhallen bei über 800 Euro.

Jeder Spielautomat, der in Gaststätten und Spielhallen steht, wird besteuert. Der Bund der Steuerzahler NRW hat diese Spielapparatesteuer in Städten ab 30 000 Einwohner in NRW verglichen und dabei enorme Unterschiede festgestellt. Während beispielsweise der Spielhallenbesitzer in Mönchengladbach mit 1200 Euro im Jahr für das Aufstellen eines Apparates zur Kasse gebeten wird, zahlt der Spielhallenbesitzer in Düsseldorf nur 360 Euro.

Hinzu kommt, dass neben der Spielapparatesteuer auch noch eine Umsatzsteuer auf die Spielumsätze erhoben wird. Der Staat kassiert an Flipperautomaten und anderen Spielgeräten also doppelt.

Untersucht wurden verschiedene Geschicklichkeitsapparate und Automaten, wie Flipper etc. in Spielhallen und Gaststätten. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass die erhobenen Abgaben gemäß Vergnügungssteuersatzung der Kommunen in Spielhallen grundsätzlich höher sind als in Gaststätten. In fast allen untersuchten Kommunen muss pro Apparat eine monatliche Steuer entrichtet werden. Nur in ganz wenigen Städten erfolgt die Besteuerung nach dem Bruttoumsatz.

Im Gegensatz zu den meisten kreisfreien Kommunen sind die Steuersätze in den kleineren kreisangehörigen Städten zumeist niedriger angesetzt. So auch im Kreis Mettmann, wobei es aber auch hier Ausreißer nach oben gibt und die Steuersätze mit Großstädten zu vergleichen sind. Dies trifft besonders auf Monheim zu. Dort liegt beispielsweise der Steuersatz pro Apparat und Jahr für Spielhallen bei 960 Euro. Das ist im Kreis Mettmann der Spitzenwert. Auch bei den Spielautomaten in Gaststätten führt mit 540 Euro pro Apparat und Jahr Monheim die Rangliste im Kreis Mettmann an.

Langenfeld und Erkrath vereinnahmen bei Apparaten in Spielhallen 840 Euro. Auf dieses hohe Niveau ist auch Mettmann gerückt. "Der Rat hat in seiner Sitzung vom 8. April dieses Jahres beschlossen, dass die Steuer von 360 auf 840 Euro mit Wirkung vom 1. Juli 2014 deutlich angehoben werden soll", sagt Stadtkämmerer Reinhold Salewski. "Für die Kommunen ist die Spielapparatesteuer eine Möglichkeit, das schmale Stadtsäckel aufzufüllen", gibt Salewski zu.

Zugleich habe die Vergnügungssteuersatzung aber auch eine Steuerungsfunktion. "In Zeiten, in denen viel von Spielsucht die Rede ist, kann mit einer Erhöhung der Steuer das Aufstellen von Spielapparaten unattraktiver gemacht werden."

Doch neben dem ehrbaren Motiv des Schutzes vor Spielsucht haben die Stadtväter auch noch ganz eigene Motive. Städteplaner wollen mit hohen Steuern verhindern, dass sich in frei werdenden Ladenlokalen verstärkt Spielhallen ansiedeln. Sie können sich oft die steigenden Mieten in Innenstadtlagen leisten, die andere Branchen in die Geschäftsaufgabe getrieben haben. Insofern gehen viele Städte den Weg einer hohen Spielautomatensteuer, die die Betriebe aus den Citylagen verdrängt.

Vom bisher im Kreis niedrigsten Wert von 270 Euro auf 360 Euro wurde in Mettmann zum 1. Juli dieses Jahres die Steuer in Gaststätten erhöht. Damit liegt Mettmann gleichauf mit Ratingen, Hilden und Erkrath. Mit 300 Euro haben Langenfeld und Velbert die geringsten Spielapparatesteuersätze im Kreis.

Neben Mettmann vereinnahmen auch Erkrath und Langenfeld 840 Euro für Automaten in Spielhallen, gefolgt von Hilden (660 Euro), Ratingen (576 Euro) und Velbert (480 Euro).

(RP)
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