Mettmann Stadtverwaltung: Bürgerentscheid ist nicht möglich

Mettmann · Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Bürgervotum sein nicht mehr gegeben, heißt es aus dem Rathaus.

Die Unterschriftenaktion von "Mettmann Impulse" und der Start einer Online-Petition der Fraktion "Bürger für Mettmann" vor wenigen Tagen zur Netztrennung in der Innenstadt hätten zu vielen Anfragen von Bürgern im Rathaus geführt, teilt Stadt-Pressesprecher Thomas Lekies mit.

Die Bürger wollten wissen, ob diese Aktionen irgendwelche rechtlichen Auswirkungen auf den Beschluss zur Netztrennung haben. "Weder die Unterschriftenaktion der Werbegemeinschaft noch die Online-Petition haben rechtliche Auswirkungen auf die Netztrennung, die am 21. September 2016 von der Politik mehrheitlich im Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt nach intensiv geführten Beratungen beschlossen wurde", so der Pressesprecher. Um einen rechtswirksamen Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen, hätten der Stadt mehrere Ansprechpartner als Bevollmächtige genannt werden müssen. Das sei nicht geschehen. Zudem hätte jedem Bürger, der einen Entscheid mit seiner Unterschrift unterstützen will, aufgezeigt werden müssen, welche Kosten mit einem Bürgerentscheid auf die Stadt zukommen würden. Dafür hätte von der Verwaltung eine Kostenschätzung angefordert werden müssen, was ebenfalls nicht geschehen sei. Somit binde der politische Beschluss zur Netztrennung den Rat und die Verwaltung auch weiterhin. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung noch einmal darauf hin, dass nach Ende der Umbauarbeiten nicht mehr die Möglichkeit besteht, das hohe Fahrzeugaufkommen wie bisher durch die Innenstadt hindurchführen. Der Verkehrsplaner habe eine maximale Obergrenze von 4.000 Fahrzeugen für die Breite Straße festgelegt. Ohne die Netztrennung würden täglich zwischen 8.000 und 9.000 Fahrzeuge durch die Stadt fahren. Diese Menge könne der umgebaute Verkehrsraum nicht mehr bewältigen.

(cz)
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