Sportförderung Land und Bund legen „Investitionspakt für Sportstätten“ auf

Kreis Mettmann · CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann bittet die Verwaltung der Stadt Hilden um schnelle Prüfung möglicher Fördermöglichkeiten.

In der Corona-Krise unterstreichen Land und Bund mit dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft. NRW-Ministerin Ina Scharrenbach führte die Details des neuen Projekts aus. „Sport dient der Bewegung und ermöglicht, die Begegnung von Menschen mit unterschiedlichem gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen oder religiösen Hintergrund zu fördern. Sport schafft Gemeinschaftssinn und bildet so eine wichtige Stütze für das Miteinander vor Ort“, heißt es im Programmaufruf. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie soll mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gestärkt werden. In NRW stehen rund 47 Millionen Euro für den Investitionspakt 2020 zur Verfügung. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundeshaushaltes 2021 soll es im nächsten Jahr weitere 31 Millionen Euro geben.

Die Finanzhilfen von Bund und Land können eingesetzt werden für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen, außerdem für Breitensport-Anlagen, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern. Vorzug haben jene Maßnahmen, die vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder niederschwellige Angebote wie Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches, die für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv sind. Auch Maßnahmen im Bereich des Schulsports sind förderungswürdig, wenn sie zugleich außerschulisch für die Nutzung durch die breite Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Antrags- und empfangsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände. Für die Aufnahme eines Antrags in den Investitionspakt muss der Förderbetrag mindestens 25.000 Euro betragen. Hochbaumaßnahmen unterstützen Land und Bund mit höchstens 1.500.000 Euro, Tiefbaumaßnahmen mit höchstens 750.000 Euro. Eine Aufteilung einer Maßnahme auf mehrere Förderanträge ist nicht zulässig, höhere Investitionskosten gehen daher zu Lasten der Antrag­steller. Zu beachten: Förderanträge für den Investitionspakt Sportstätten 2020 sind bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen, für das Jahr 2021 bis zum 15. Januar 2021.

Claudia Schlottmann, Landtagsabgeordnete und Geschäftsführerin der Hildener CDU-Fraktion, bittet in einem Schreiben die Verwaltung der Stadt Hilden, „schnellstens zu prüfen, ob die Stadt Hilden einen Förderantrag für die schon lange anstehende Sanierung des Funktionsgebäudes für die SpVg. 05/06 stellen kann, ob darüber hinaus auch eine Förderung für die Anlage an der Schützenstraße in Frage kommt und weiterhin zu prüfen, welche weiteren Sportstätten mit Förderbedarf in Hilden vorhanden sind.“ Schlottmanns Wunsch: „Ein erstes, möglichst antragsreifes Ergebnis soll zum Haupt- und Finanzausschuss am 26. August vorliegen. Sollten dazu noch politische Entscheidungen zu treffen sein, beantragen wir, die entsprechenden Verwaltungsunterlagen auch bis zum 26. August zu erstellen.“

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