Sportstättengebühr Hildener Vereine sollen für Nutzung der Sportanlagen zahlen

Hilden · Am Mittwoch tagt der Finanzausschuss der Stadt Hilden. Dann soll die Politik eine Entscheidung über die neue Entgeltvorlage treffen.

Auch Sport auf der Anlage an der Furtwänglerstraße soll die Vereine in Zukunft Geld kosten.

Auch Sport auf der Anlage an der Furtwänglerstraße soll die Vereine in Zukunft Geld kosten.

Foto: Zelger, Thomas

In Zukunft sollen nicht nur auswärtige Vereine und private Veranstalter für die Nutzung der Hildener Sportstätten Gebühren zahlen, sondern auch jene rund 50 Klubs, die unter dem Dach des Stadtsportverbandes vereint sind. In den vergangenen Jahren blieben sie von entsprechenden Kosten verschont, am Mittwoch aber berät der Finanzausschuss der Stadt über eine neue Entgeltrichtlinie. Ab dem 1. Januar 2023 soll diese Gebühr dann genau abgerechnet werden. Die Hälfte eines Rasenplatzes gilt dabei als eine Einheit, der komplette Rasen als zwei Einheiten. Ähnlich wird bei Zwei- und Dreifach-Turnhallen verfahren. Für Mannschaftssportarten, die auf große Felder ausgerichtet sind – wie zum Beispiel Handball oder Basketball – zählt eine große Halle allerdings als eine Einheit. „Für den notwendigen Bedarf kann man die Vereine ja nicht bestrafen“, erläutert Claudia Ledzbor vom Hildener Sportbüro, das seit April diesen Jahres der neuen Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH unterstellt ist.

Die Stadt hofft, mit der Einführung der Entgelte den Sportbetrieb effizienter zu gestalten. „Vielleicht geben Nutzer, die Zeiten blockieren, auch ab“, stellt Ledzbor fest. Sollte die Politik am Mittwoch die Vorlage verabschieden, will die Leiterin des Sportbüros die Nutzerlisten und auch -inhalte aktualisieren. Schätzungsweise kommen auf die Hildener Sportvereine jährlich Kosten von rund zehn Euro pro Mitglied zu.

(bs)
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