Düsseldorfer Landgericht 15.000 Euro Schmerzensgeld für Fußballer des SSV Erkrath

Düsseldorf/Erkrath · Dem Spieler des SSV Erkrath waren nach einer hitzigen Begegnung in der Kreisliga B auf dem Parkplatz an der Sportanlage sieben Zähne ausgeschlagen worden.

 Vier Jahre nach der unsportlichen Auseinandersetzung einigten sich die beiden Kontrahenten nun im Düsseldorfer Landgericht.

Vier Jahre nach der unsportlichen Auseinandersetzung einigten sich die beiden Kontrahenten nun im Düsseldorfer Landgericht.

Foto: Wulf Kannegießer

Mehr als vier Jahre nach einem Skandal-Spiel in der Fußball-Kreisliga sind seit Donnerstag alle juristischen Nachspiele beendet. Im September 2016 hatte ein Spieler des SFD 75 Düsseldorf nach einer Partie gegen den SSV Erkrath ausgeholt – und dem SSV-Kapitän durch einen Faustschlag von hinten einen doppelten Kieferbruch zugefügt.

Sieben Zähne verlor das Opfer dadurch. Der Täter (jetzt 26) wurde für seinen Ausraster nun zum dritten Mal zur Verantwortung gezogen: Nach einer Spiel-Sperre durch ein Sportgericht und einer zusätzlichen Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung muss der Schläger seinem damaligen Opfer nun 15.000 Euro zahlen. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung am Donnerstag vor dem Landgericht.

Emotional aufgeladen war die Stimmung damals schon während des Fußballspiels. Aber auch nach Abpfiff wurde der Disput von zwei SFD-Akteuren weiter geschürt und zugespitzt. Mehrere Team-Mitglieder sollen sich auf dem Weg zum Parkplatz einer Gruppe von SSV-Spielern genähert, einen der Erkrather bedroht haben. Als deren Kapitän (jetzt 36) dazu kam, um die Wogen zu glätten, traf ihn von hinten der Fausthieb. Der führte zu einem doppelten Bruch im Kiefergelenk und dem Verlust von sieben Zähnen.

Wochenlang hüllte sich das SFD-Team damals in Schweigen. Doch Zeugen des SSV konnten die Täter zweifelsfrei identifizieren. Der SFD-Spieler mit der Nummer 10 wurde für den folgenschweren Faustschlag vom Sportgericht mit der Höchststrafe belegt: 18 Monate Sperre. Einer seiner Mannschaftskameraden kam mit einer mehrwöchigen Sperre davon.

Vor dem Strafgericht wurde der Schläger 2018 zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Das Opfer drängte aber zusätzlich auf ein Schmerzensgeld von „mindestens 10.000 Euro“, auf Schadenersatz für die sieben Zähne sowie auf Erwerbsverlust, zog dafür vors Landgericht. Dort gelang ein von beiden Seiten angestrebter Kompromiss: Der Schläger will dem Opfer jetzt insgesamt 15.000 Euro zahlen. Ein Teil davon (2400 Euro) soll noch bis Ende des Monats überwiesen werden, der Rest in 36 Monatsraten von je 350 Euro.

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