Lokalsport DEG und Davies lassen Gütetermin ungenutzt

Mettmann · Der inzwischen für Hamburg spielende Eishockey-Torjäger will 140.000 Euro von seinem Ex-Klub.

Ein Eishockeyspiel dauert in der Regel 60 Minuten, die Auseinandersetzung vor Gericht kann deutlich länger dauern - Monate, Jahre. Das deutete auch Richter Dr. Klaus Olschewski an, der beiden Parteien ans Herz legte, sich gütlich zu einigen. Doch es war wie so oft vor Gericht. Beide Parteien trugen ihre Standpunkte vor und beharkten sich unnachgiebig. Eine gütliche Einigung wurde (vorerst) nicht erzielt.

Michael Davies war eigens aus Hamburg angereist. Die Dolmetscherin übersetzte simultan, so dass ihm auch nichts entging. Zu Wort kam der ehemalige Torjäger der Düsseldorfer EG, der seinen Ex-Klub verklagt hat, jedoch nicht. Wohl aber die Anwälte.

Davies, vertreten durch die Kanzlei des Rechtsanwalts Alexander Engelhard (München), fordert 143.000 Euro Schadenersatz von der DEG, die wie folgt aufgeschlüsselt wurden: 102.000 Euro für entgangene Gewinne, 11.300 Euro für juristische Kosten, 20.000 Euro für Ruf- und Imageschädigung sowie 10.000 Euro für seelische Schäden.

Seine Begründung: Die DEG habe versäumt, eine medizinische Ausnahmegenehmigung bei der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) zu beantragen. Daher sei er positiv getestet, als Dopingsünder hingestellt und drei Monate gesperrt worden.

Die DEG, vertreten durch den Dortmunder Prof. Markus Buchberger, wies die Vorwürfe zurück. Davies' Forderungen gingen, sofern sie überhaupt berechtigt seien, an die falsche Adresse. Insofern sei zu prüfen, ob das Arbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 4Ca7518/15) überhaupt zuständig sei. Zudem seien die Ärzte, mit denen die DEG zusammenarbeite, keine Erfüllungsgehilfen, es bestehe für jeden Spieler freie Arztwahl. Vor allem aber trage jeder Spieler selbst die Verantwortung, keine verbotenen Substanzen einzunehmen. Diese persönliche Pflicht könne nicht an den Arbeitgeber übertragen werden.

Der Widerspruch der Gegenseite ließ nicht lange auf sich warten. Die freie Arztwahl sei realitätsfern, so Davies' Advokat. Die Mediziner seien Erfüllungsgehilfen.

Zudem habe der ehemalige DEG-Geschäftsführer Jochen A. Rotthaus wissentlich gelogen, als er gesagt hat: "Entgegen klarer Absprachen zwischen Klub, medizinischer Abteilung und Spieler, hat sich Michael Davies offenbar nicht an eindeutige ärztliche Anweisungen und Nada-Richtlinien gehalten." Davies gehe es nicht nur um Schadenersatz, sondern er wolle rein gewaschen werden vom Vorwurf des Dopings, weil andere Fehler gemacht hätten.

Zumindest an einem Punkt der Verhandlung wurden die Zuhörer amüsiert. So durften sie vernehmen, dass Davies in Hamburg 50 Prozent mehr verdient als bei der DEG, aber dort schlechter spielt und weniger punktet, weil das Spiel nicht so auf ihn zugeschnitten ist und ihm deshalb auch künftig Geld durch die Lappen gehen wird.

Da blieb Richter Olschewski wenig anderes übrig, als ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sich möglicherweise ein "umfangreicheres Verfahren" abzeichne, das "nicht so zügig zu beenden" sei.

Und so legte er beiden Parteien nochmals eine gütliche Einigung nahe, die von Davies ausgehen müsse.

(ths)
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